Kündigungen spielen in unserem Leben oft eine wichtige Rolle. Sei es der Job, die Wohnung, oder z.B. ein Abonnement, dass abgeschlossen worden ist. Bei vielen Menschen steht irgendwann eine Kündigung im Raum, die ausgesprochen werden muss und die idealerweise schriftlich dokumentiert wird. Auch Wohnungen werden oft gekündigt, weil ein Umzug ansteht.
Zwei Menschen ziehen zusammen, der Job und damit meist auch der Lebensmittelpunkt wird gewechselt, oder andere Gründe werden für einen Umzug angeführt. Wer einen Umzug plant und in einer Mietwohnung lebt, muss diese kündigen. Dabei gibt es gesetzliche Fristen einzuhalten. In Österreich werden Kündigungen in der Regel schriftlich beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung angezeigt.
Wie melde ich dem Vermieter meine Kündigung in Österreich?
Die schriftliche Kündigung ist in jedem Fall ratsam, wenn man sich dazu entscheidet, einen Umzug zu planen. Dabei ist es wichtig, dass in der Kündigung erwähnt wird, zu welchem Zeitpunkt die Wohnung gekündigt werden soll. In der Regel kann dies z.B. das Ende eines bestimmten Monats unter Einhaltung der Kündigungsfrist sein. Ebenfalls ist es möglich, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt wird.
- Im Kündigungsschreiben muss eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Zeitpunktes der Kündigung genannt werden.
- Das bedeutet, dass angegeben werden muss, zu welchen Zeitpunkt die Wohnung gewechselt wird, bzw. wann der Auszug geplant ist.
In den meisten Fällen wird die Kündigung per schriftlicher Post zugestellt – zum Beispiel auf Papier. Es gibt jedoch auch Hausverwaltungen, bei denen eine Kündigung per E-Mail zugestellt werden kann und bei denen auch die Bestätigung per E-Mail erfolgen kann.
Dies spart den Gang zur Post und führt dazu, dass auch das Porto eingespart werden kann. Die Bestätigung der Kündigung ist für den Mieter relevant, da dieser somit einen schriftlichen Nachweis darüber hat, dass die Kündigung beim Vermieter eingegangen ist und dort bekannt ist.
Wie formuliere ich eine Kündigung?
Grundsätzlich kann eine Kündigung unterschiedlich formuliert werden. Das bedeutet, dass jeder Mensch frei ist, eine eigene Formulierung für eine Kündigung zu wählen, die im Anschluss auch rechtskräftig ist und gültig ist. Wer es sich leicht machen möchte, oder nicht genau weiß, kann dabei auf Anbieter zurückgreifen, die kostenlose Vorlagen zur Kündigung anbieten, wie z.B. https://www.kuendigen.at/ nutzen.
Den Umzug planen – was habe ich vorher zu kündigen?
Wer einen Umzug plant, muss meist nicht nur die Wohnung kündigen. Das bedeutet, dass zahlreiche Dinge gekündigt werden müssen, bevor es an einer neuen Adresse weitergeht. In den meisten Fällen müssen auch Verträge für Strom, Gas und Wasser gekündigt werden.
- In Österreich sind die Verträge mit den Grundversorgern wegen Umzug meist kurzfristig zu kündigen. Das bedeutet, dass jemand, der zum Beispiel eine Versorgung durch die Stadtwerke wahrnimmt, ohne Probleme mit einer Kündigungsfrist von gerade einmal zwei Wochen arbeiten kann.
- Im Bereich der Stromanbieter gibt es viele Unternehmen, die ihre Kunden ein so genanntes Sonderkündigungsrecht erlauben.
Grundsätzlich besteht das Recht auf Sonderkündigung bei einem Umzug, wenn man im neuen Wohnbereich nicht im Liefergebiet des Energie- oder Wasserversorgers wohnt und sich deswegen neu orientieren muss. Sollte es zu einer Preiserhöhung kommen, so kann diese ebenfalls genutzt werden, um ein Recht auf Sonderkündigung wahrnehmen zu können.
Was den Telefonanbieter angeht, so ist es in den meisten Fällen möglich, dass die Nummer mitgenommen werden kann, wenn man im gleichen Ort mit der gleichen Vorwahl lebt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es möglich, dass man eine komplett neue Telefonnummer erhält.
In der Praxis funktioniert dieser Prozess meist reibungslos. Sollte das Angebot des aktuellen Telefon- und Internetanbieters an der neuen Adresse nicht nutzbar sein, so führt dies dazu, dass man automatisch ein Recht auf Sonderkündigung hat und dieses wahrnehmen kann.
Was den Mietvertrag selbst angeht, kann die komplette Kündigungsfrist im aktuellen Vertrag eingesehen werden. Sollten im Mietvertrag keine Kündigungsfristen angegeben sein, gelten die üblichen gesetzlichen Bedingungen.
Was mache ich mit der Post bei einem Umzug?
Wer an eine neue Adresse zieht, der sollte berücksichtigen, dass er auch die Post an die neue Adresse senden lassen soll. Das bedeutet, dass man für die Post einen so genannten Nachsendeauftrag einstellt. Dieser kann über einen Zeitraum von 12 oder 24 Monaten definiert werden. Binnen wieder Zeit kann die Post ohne Probleme an die neue Adresse umgeleitet werden. Der Zeitraum ist meist ausreichend, um dafür zu sorgen, dass alles umgestellt ist und keine Post mehr an die alte Adresse gesendet wird.
Was ist bei meiner Hausratversicherung zu berücksichtigen?
- Wer in seiner alten Wohnung bereits eine Hausratversicherung hat, muss darauf achten, dass er diese auch umschreibt. Das bedeutet, dass die neue Adresse angegeben werden muss und natürlich ist es auch erforderlich, dass man die Größe anpasst.
- Wer in eine größere Wohnung oder in ein Haus umzieht, sollte in jedem Fall darauf achten, dass er die Größe des Objektes anpasst und somit auch die Versicherungssumme anpasst. Dies kann dazu führen, dass die Kosten leicht steigen oder sogar sinken können.
Wer von Österreich aus in ein anderes Land umzieht, kann sogar ein Recht auf Sonderkündigung wahrnehmen und davon profitieren, dass er die Hausratversicherung kündigen kann.
Sportverein und Fitnessstudio – wie komme ich aus den Verträgen raus?
Wer umzieht, muss meist auch den Sportverein, oder aber auch das Fitnessstudio kündigen und wechseln. Das bedeutet, dass man sich auch hier um die entsprechenden Verträge kümmern muss. Es dauert meist nicht sehr lange, bis man einen Vertrag gekündigt hat, jedoch gibt es auch hier Regeln einzuhalten. Das bedeutet konkret, dass man ein Sonderkündigungsrecht in der Regel nicht wahrnehmen kann.
Gerade beim Fitnessstudio ist es oftmals gar nicht so leicht, den Vertrag zu kündigen, bzw. den Vertrag zu verlassen. Es kann mitunter der Fall sein, dass man über mehrere Monate an den Vertrag gebunden ist.
Je nach Fitnessstudio können die Regularien zur Kündigung allerdings sehr unterschiedlich sein. Das bedeutet, dass man mitunter bei einem Umzug sehr leicht aus dem Vertrag aussteigen kann. Sollte es keine Möglichkeit geben, ein Recht auf Sonderkündigung wahrzunehmen bedeutet dies in der Regel, dass man sich an die Kündigungsfrist halten muss und rechtzeitig die Kündigung an das Fitnessstudio schreiben muss.
Was mache ich mit der Kita (Kindergarten) bei einem Umzug?
- Wenn die Kinder in die Kita oder in den Kindergarten gehen, muss man sich auch hier darum kümmern, dass bei einem Umzug alles gekündigt wird und der Wechsel vollzogen wird.
- Das bedeutet, dass man auf jeden Fall rechtzeitig mit den entsprechenden Personen spricht und sich auch darum bemüht, dass man an der neuen Adresse einen neuen Platz bekommen kann. In einigen Fällen kann es möglich sein, dass die aktuelle Kita weiter besucht wird. Dies ist jedoch davon abhängig, wie weit die Entfernung zum neuen Wohnort ist.
Was mache ich mit meinem Internetanschluss bei einem Umzug?
Sollte man am neuen Wohnort durch den gleichen Provider mit Internet versorgt werden ist es möglich, dass man ohne Probleme den Vertrag fortführt und sich nicht weiter darum kümmern muss. Wenn es jedoch nicht möglich ist, den gleichen Vertrag mit der gleichen Versorgung an der neuen Adresse zu nutzen, kann man in der Regel das Recht der Sonderkündigung wahrnehmen.
Dies hat den großen Vorteil, dass man schnell aus dem Vertrag aussteigen kann und mit einem anderen Anbieter weiterarbeiten muss. Die Auswahl an Anbieter für das Internet ist in Österreich in den vergangenen Jahren stark gewachsen, so dass man schnell einen neuen Tarif finden kann.