Eine Altbausanierung bedeutet eine generelle Erneuerung der Bausubstanz an wichtigen Hausbestandteilen wie Fassade, Keller oder Dach. Damit verbunden sind ebenfalls Verbesserungen durch eine Wärmedämmung, die Beseitigung von Schimmel oder die Entfeuchtung der Wände. Dabei geht es vor allem um eine Erhöhung der Qualität des Hauses und die Verminderung des CO2-Ausstoßes.
Unter diese Aspekte fallen zugleich Förderungen der Altbausanierung, vor allem bei einer Veränderung des Heizsystems auf umweltfreundliche Möglichkeiten. Die Hausbesitzer in Österreich müssen bei der Altbausanierung einiges beachten und sollten die staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen.
Bedingt durch die vielen Möglichkeiten der Sanierungsförderungen im Land Österreich können die Ausgaben hierfür erheblich reduziert werden.
ORF 2 ECO PV Förderung Österreich
Die Förderung in Österreich für eine thermische Sanierung
Die thermische Sanierungsförderung ist die in Österreich am häufigsten beantragte Form der Sanierung. Derzeit wird diese mit 80 Millionen Euro von der österreichischen Regierung gefördert, was auch in den kommenden Jahren der Fall sein wird. Geplant ist diese Förderung wegen der erhöhten Nachfrage. Das Ziel der Offensive ist eine Absenkung des CO2-Ausstoßes sowie ein nachhaltiges Wohnklima.
- Diese Fördermittel für eine thermische Gebäudesanierung werden für alle Unternehmen und andere unternehmerisch aktive Organisationen zur Verfügung. Zudem können auch konfessionelle Einrichtungen oder Vereine Anträge einreichen.
- Generell sind dabei solche Maßnahmen förderfähig, welche der Optimierung der thermischen Qualität der äußeren Hülle des Objektes dienen, zum Beispiel eine Dachdämmung, der Tauch von Fenster oder Außentüren, Außenwanddämmung, die Dämmung der Wände und der Decken zu den Kellern und von Fußböden.
Die durchzuführenden Maßnahmen müssen von einem für solche Arbeiten befugten Unternehmen ausgeführt werden. Nur die Materialrechnungen ohne eine dazugehörige Montagerechnung des Unternehmens können nicht gefördert werden. Zudem müssen die Rechnungen auf den Antragsteller persönlich sowie auf jene im Antrag angegebene Adresse des sanierten Objektes ausgestellt werden.
Grundsätzlich werden unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen gefördert. Dazu gehören Solaranlagen, der Tausch der Heizungsanlage, die Nutzung ökologischer Baustoffe sowie die Sanierung von Außentüren und Fenstern. Eine Dämmung von Dächern, Kellerböden und Außenwänden ist ebenfalls förderfähig. Dazu gehören auch Beschattungssysteme, welche den Kühlbedarf eines Hauses senken können.
Die Kosten für diese Sanierung hängen stets vom benötigten Aufwand ab. Für die Dämmung von Fassaden muss mit 80 bis 180 Euro je Quadratmeter gerechnet werden. Eine solche Maßnahme der Sanierung ist immer die teuerste. Recht preisgünstig ist eine Dämmung des Kellers mit etwa 40 Euro pro Quadratmeter und die Dämmung der inneren Wände mit circa 60 Euro.
Viele Hausbesitzer fragen sich, wie hoch eine Sanierungsförderung ist.
Info – Was ist eine Kernsanierung?
Wer ein großes Vorhaben im Bereich Sanierung umsetzen möchte, der wagt sich oft an einem kompletten Rückbau eines Gebäudes. Dieses Vorhaben gilt als so genannte Kernsanierung – hierbei gilt es, sich vorab über mögliche Kosten pro m² sowie Gesamtkosten zu informieren. Dies kann beispielsweise mit einer Experten Besichtung durch eine Fachfirma vor Ort erfolgen, die dann eine Kostenschätzung vornimmt.
Beim Rückbau eines Gebäudes in Form einer Kernsanierung werden nur noch tragende Strukturen wie Wände, Decken, Fundamente und notwendige Stützen übrig gelassen. Die Zielsetzung bei einer Kernsanierung besteht hier darin, die ursprüngliche Bausubstanz wiederherzustellen.
Förderung für einen Energieausweis – Erstellung
Für die Erstellung eines Energieausweises werden höchstens 300 Euro Förderung ausgezahlt. Jene Kosten richten sich nach der nötigen Maßnahme und nach der Größe des Objektes. Für den Check des Heizungstausches müssen wenigstens 300 Euro gezahlt werden und der Check für die thermische Sanierungsmaßnahme kann bis zu 1.350 Euro kosten.
Generell werden bei einer Sanierung bis zu 30 Prozent der zu erwartenden Kosten durch das Land Österreich gefördert, maximal jedoch werden 2.000 Euro für die Umstellung der Heizungsanlage und 6.000 Euro für thermische Sanierungen bezuschusst. Werden hierbei Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen angewandt, dann kommen noch einmal bis zu 500 Euro dazu.
Förderung für Heizungen
Außer der thermischen Förderung gibt es weitere Möglichkeiten, zum Beispiel für die Montage von Biomasseheizanlagen, die Nutzung von Photovoltaikanlagen und Öko-Strom und einen Fernwärmeanschluss. Jene Förderungsmöglichkeiten sind in Österreich jedoch zwischen den einzelnen Bundesländern, im Durchschnitt betragen diese aber wenigstens 10 Prozent der Investitionssumme und maximal 5.000 Euro. Sanierungsmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz werden mit bis zu 25 Prozent oder höchstens 18.750 Euro gefördert.
Die Voraussetzungen für die Genehmigung der Förderung sind in erster Linie das Alter des Gebäudes. Damit Besitzer die Förderung für eine Sanierungsmaßnahme bekommen, muss das Objekt wenigstens 20 Jahre alt sein.
- Dabei ist zu beachten, dass der Antrag vor dem Beginn der Sanierung bei einer der Bausparkassen in Österreich eingereicht wird.
- Da die Sanierungen oftmals durch einen Baukredit finanziert werden, kann ein solcher Antrag im Zusammenhang mit einer Beratung zur Finanzierung beantragt werden. Oftmals weisen die Berater von selbst aus auf eine solche Möglichkeit der Sanierungsförderung hin.
Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung der Sanierung ist das Vorhandensein oder die Erstellung des Energiesparausweises und das Beschaffen von Angeboten für die Sanierungsmaßnahme.
Nach dem Erhalt der Bestätigung für die Förderung kann mit dem Umbau begonnen werden und nach etwa acht Wochen erfolgt die verbindliche Zusage. Nach dem Abschluss der Maßnahmen müssen die hierfür fälligen Rechnungen beim Aussteller des Energieausweises eingereicht werden. Dann erst wird die Förderung ausbezahlt.
Die Förderarten für Sanierungen in Österreich
Wie es grundsätzlich bei Förderungen in Österreich der Fall ist, gibt es bei Sanierungen verschiedene Ansprüche auf die öffentlichen Zuschüsse, die zwischen den Bundesländern stets variieren. Informationen zu den jeweiligen Fördermaßnahmen und wie sich die Hausbesitzer hierfür anmelden können, finden dies meistens auf den Internetseiten der Landesregierungen oder auf der Webseite des Bundes.
- Hier sind ebenfalls wichtige Kontaktadressen zu finden. Eine Auflistung dieser Informationen dient als Übersicht, da es keine komplette Liste sämtlicher Förderungen für das Land Österreich gibt.
- Eine einheitliche Förderdatenbank steht immer wieder in der Diskussion, in die Praxis umgesetzt ist diese jedoch noch nicht. Teils können verschiedene Förderungen zugleich für die geplante Sanierung gewährt werden, teils aber schließen sich die Förderungen beiderseits aus. Hier hilft im Vorfeld eine Abklärung.
Für thermische Sanierungen kann der Sanierungsscheck beim Bund durch den Eigentümer beantragt werden. Eine solche Förderung bezuschusst Dämmungen des Dachs, Heizungs- oder Fenstertausch und die Dämmung der äußeren Wände.
Die Sanierungsförderung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses bei einer Sanierung eines Hauses beträgt von 3.000 Euro bis 6.000 Euro für eine umfassende Sanierung. Bei Umstieg eines fossilen auf ein ökologisch ausgerichtetes Heizsystem gibt es noch einmal zusätzlich 5.000 Euro.
Die Förderungen in den einzelnen Bundesländern erfolgt unterschiedlich. Die Länder fördern verschiedene Sanierungsmaßnahmen.
So gibt es im Burgenland eine einkommensabhängige Hilfe von umfassenden Sanierungen oder Althäuserankäufen bis höchstens 40.000 Euro.
In Kärnten gibt es Zuschüsse für die thermische Sanierung sowie zur Einrichtung von Photovoltaik- oder Solaranlagen und einen Heizungsaustausch auf erneuerbare Energie,
In Niederösterreich gibt es Zuschüsse zur Installation von Photovoltaikanlagen, zur thermischen Sanierung oder für Maßnahmen für ein barrierefreies Wohnen und den Heizungsaustausch auf erneuerbare Energie. Zugleich wird der Kauf von Althäusern staatlich gefördert.
In Oberösterreich besteht die Möglichkeit einer einkommensabhängigen Förderung. Hier wird vor allem die thermische Sanierung und der Zu- oder der Einbau von zusätzlichen Wohnräumen zum bestehenden Haus gefördert.
Thermische Sanierung – Förderung & Sanierungsscheck 2021
- Gefördert werden im Jahre 2021 thermische Sanierungen für Ein- oder Zweifamilienhäuser und für Reihenhäuser, welche bereits älter als 20 Jahre sind.
- Dieser Antrag ist gleichzeitig auch für mehrgeschossige Objekte möglich, welche wenigstens 3 Wohneinheiten aufweisen. Der Antrag erfolgt durch den Eigentümer des Gebäudes bzw. durch die zuständige Hausverwaltung. Eine Antragsstellung ist bereits seit dem 09.02.2021 möglich.
Dabei müssen die Lieferung der Materialien sowie die Ausführung der Maßnahmen im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.09.2023 erfolgen. Förderungsfähige Maßnahmen im Rahmen jener Sanierungsoffensive des Jahres 2021 sind unter anderem wiederum die Dämmung der Außenwände, der Tausch von Außentüren und Fenstern, die Dämmung des Dachs bzw. der oberen Geschossdecke und eine Dämmung der unteren Geschossdecke oder des Kellers.
Die Bedeutung der Alternativenergieförderung
Gefördert werden im Sinne der Alternativenergieförderung Stromspeicheraggregate für Photovoltaikanlagen für Gebäude, wobei eine vorwiegende Selbstnutzung des gespeicherten bzw. des erzeugten Sonnenstromes des Stromspeichers garantiert sein muss. Eine solche Förderung richtet sich an juristische und an natürliche Personen.
Diese Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren und einmaligen Baukostenzuschusses in Höhe von 50 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten unter Vereinigung möglicher EU- oder Bundesförderungen gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt € 350,-/kWh der Kapazität. Je Standort werden höchstens 10 kWh dieser Nennkapazität bezuschusst.
- Gefördert werden außerdem stationäre Stromspeicher für eine Optimierung des Eigenverbrauchs der PV-Anlagen. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind Bleispeicher.
- Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Warmwasser oder als zusätzliche Heizung für Gebäude von juristischen und natürlichen Personen.
Gefördert werden zugleich thermische Solaranlagen zur Bereitung von warmem Wasser, zur betrieblichen Erwärmung von Schwimmbädern und zur Raumheizung sowie für die Prozesswärmeerzeugung. Förderungsfähige Bestandteile der Anlagen sind Wärmespeicher, Wärmezähler, Kollektoren und verschiedene Pumpengruppen.
Die Förderungsdauer beträgt 10 bis 15 Jahre. Diese ist im Falle einer Sockelsanierungsmaßnahme mit den Landesdarlehen kombiniert.
Das Bundesland Kärnten fördert zugleich die Sanierung von Eigenheimen und weiteren Wohnhäusern bzw. Gebäuden im mehrgeschossigen Wohnbau. Die Richtlinien für das Jahr 2021 sind hinsichtlich der Fördersummen und Kriterien zu den Vorjahren vergleichbar. Die Möglichkeiten zur Förderung bestehen aus einem einmaligen Zuschuss zur Finanzierung der Sanierungsschritte in der Höhe von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten oder einem Förderkredit in einem Maß von bis zu 60 Prozent. Eine solche Förderung gilt für Häuser oder Wohnungen, die eine Nutzfläche von 200 Quadratmetern nicht übersteigen und sämtliche Kosten der Sanierungsmaßnahmen müssen wenigstens 2.000 Euro betragen.
- Für das Bundesland Niederösterreich ist ebenfalls zu den Fördermöglichkeiten auf dem Gebiet der thermischen Sanierung im Jahre 2021 vor allem die Förderung des Wohnungsbaus interessant, da das Wohnbaumodell des Bundeslandes nicht nur den Neubau unterstützt, sondern zugleich eine Sanierung der bestehenden Gebäude.
- Die neuartige Raus-aus-Öl-Bonuszahlung für das Bundesland wurde aufgrund seines hohen Erfolgs jetzt bis Ende 2022 verlängert und subventioniert den Ersatz von Heizungssystemen auf der Grundlage fossiler Brennstoffe mit höchstens 3.000 Euro.
Gefördert werden im Land beispielsweise Heizsysteme wie Pelletanlagen oder Kachelöfen sowie elektrisch betriebene Anlagen auf Basis von Wärmepumpen dem mit European-Heat-Pump-Association-Gütesiegel (EHPA). Dazu gehören ebenfalls die Wasser- und Luftwärmepumpe, die Solewärmepumpe sowie die Wasser-Wasserwärmepumpe.