Negativerklärung – Definition, Arten & Besonderheiten
Bei der Negativerklärung, auch als Negativklausel bezeichnet, handelt es sich um eine Zusicherung als Teil von unbesicherten Kreditverträgen.
Diese Klausel besagt, dass der Schuldner künftigen Gläubigern keinerlei Kreditsicherheit zur Verfügung stellt. Einfach ausgedrückt ist es eine Verpflichtung des Kreditnehmers anderen zukünftigen Gläubigern bis zu der Rückzahlung des Darlehens keinerlei Vermögen oder gleichrangige Sicherheiten zu überlassen.