Darf mein Nachbar direkt am Zaun Bäume setzen? – Österreich

Bepflanzung am Zaun & Nahe der Grundstücksgrenze - Regeln & Gesetze beachten & gemeinsame Lösungen mit den Nachbarn suchen!
Bepflanzung am Zaun & Nahe der Grundstücksgrenze - Regeln & Gesetze beachten & gemeinsame Lösungen mit den Nachbarn suchen!

Nicht selten trübt die nachbarliche Gartengestaltung das zwischenmenschliche Verhältnis unter Nachbarn. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit einem Paragrafen in § 364 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) versucht dem entgegenzuwirken.

Dieses Gesetz befasst sich mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und hält die Abwägung der Interessen bei Unstimmigkeiten im zentralen Blick. Die gegenseitige Rücksichtnahme unter den jeweiligen Nachbarn sollte jedoch auch ohne Gesetz ein gemeinsames Interesse beider Parteien sein. Oftmals kochen die Gemüter über, wenn die Bepflanzung in Grenznähe und die damit verbundenen Folgen wie überhängendes Geäst oder der damit verbundene Schattenwurf eine Rolle spielen.

Auch wenn Sie als Grundstücksbesitzer frei in der Gestaltung ihres Gartens sind, ist einiges zu beachten, was das Anpflanzen betrifft. Ebenso aber auch, wenn Sie der Nachbar sind, zu dem die Äste und das Laub vom Nachbargrundstück herüberwachsen. Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Aspekte zusammen getragen.

Bepflanzung in Zaunnähe

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die besagt, dass Bäume oder Sträucher nicht direkt an der Grundstücksgrenze gepflanzt werden dürfen. Folglich dürfen auch Äste und Wurzeln die Grenze überschreiten. Wer ein eigenes Grundstück besitzt, ist in dessen Nutzung nicht eingeschränkt. Bei der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern in direkter Grenznähe ist nur zu beachten, dass sich das entsprechende Pflanzloch auf dem eigenen Grundstück befinden muss. Zum Zeitpunkt der Pflanzung darf die Krone, Wurzel und die Zweige der Pflanze nicht auf das Grundstück des Nachbarn ragen.

  • Gesetzlich ist das Bepflanzen direkt an der Grenze erlaubt.
  • Das Pflanzloch muss sich auf dem eigenen Grundstück befinden.
  • Die Krone, Wurzeln und Zweige dürfen zum Zeitpunkt der Pflanzung nicht über die Grenze ragen.

Allerdings ist zu beachten, dass einige Gemeinden und Bundesländer ihre eigene Regelung als Grundlage geschaffen haben. In diesen Vorschriften wird beispielsweise der Pflanzabstand zur Grundstücksgrenze, die Höhenbegrenzung oder die Art der Bepflanzung festgeschrieben.

Vor dem Pflanzen sollten Sie sich auf dem jeweiligen Amt ihrer Gemeinde informieren. Darüber hinaus kann die Bepflanzung auch bereits im Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan festgehalten worden sein. Zusätzlich ist bei der Anpflanzung auch auf den Wald-, Flur-, Feld-, Ortsbild-, Natur- und Baumschutz zu achten.

Bepflanzung auf der Grundstücksgrenze

Grundsätzlich ist ein Baum im Eigentum der Person, aus deren Boden der Stamm ragt. Bei Bäumen, deren Stamm sich auf der Grundstücksgrenze befindet, sind sie Miteigentum der Nachbarn. Diese Grenzbäume dürfen nicht ohne die Einwilligung der jeweils anderen Partei gefällt werden. Somit liegt es im eigenen Interesse, die Anpflanzung einige Meter von der Grundstücksgrenze entfernt vorzunehmen, damit der Baum in Ihrem alleinigen Besitz bleibt und sie die volle Handhabung bei Entscheidungen tragen.

Überhangsrecht

Doch wie sollten Sie sich verhalten, wenn die Pflanzen des Nachbarn in den eigenen Garten wachsen? In diesem Fall gilt das Überhangsrecht.

  • Laut Paragraf 422 ABGB gilt, dass jede Person Teile einer Pflanze nutzen oder abschneiden darf, die im eigenen Luftraum hängen. Folglich dürfen Sie die Wurzeln des fremden Baumes entfernen, die hinüberragenden Äste kappen und sogar die Früchte sammeln und essen.
  • Die Arbeiten müssen fachgerecht durchgeführt werden, um die Pflanze zu schonen. Dies betrifft vor allem Arbeiten beim Kappen der Wurzeln. Bei allen Arbeiten dürfen Sie jedoch nicht das Grundstück des Nachbarn ohne dessen Einwilligung betreten. Den Nachbarn trifft keine Pflicht, die über die Grenze hängenden Äste zurückzuschneiden.

Wer muss die Kosten tragen und für Schäden aufkommen?

Durch das geltende Überhangsrecht müssen anfallende Kosten für den Schnitt und die daraus resultierende Entsorgung der Nachbar tragen, in dessen Garten die Pflanzenteile ragen. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs ist es verboten, den Grünschnitt oder die entfernten Äste auf das Grundstück des Baumbesitzers zu werfen. Sollten beim unsachgemäßen Entfernen beispielsweise der Wurzel Schäden am Baum entstehen oder dieser sterben, hat der Besitzer einen Anspruch auf Schadenersatz. Im umgekehrten Fall muss jedoch der Besitzer die Hälfte der Kosten übernehmen, wenn der gepflanzte Baum Schaden am Nachbarsgrundstück verursacht hat oder ein solcher droht.

Weniger Licht und ungewollter Schatten

Hoch gewachsene Bäume verdecken meist die Sonne. Allerdings ist der Schattenwurf durch Bäume auf dem Nachbargrundstück grundsätzlich durch diese zu dulden. Gewisse Beeinträchtigungen müssen Sie jedoch nicht hinnehmen:

  • Das ortsübliche Maß des Baumes wird überschritten.
  • Die Nutzung des Grundstücks ist wesentlich beeinträchtigt.
  • Die Beeinträchtigung ist unzumutbar.

Die Regelung hierzu ist in Paragraf 364 ABGB festgeschrieben. Ist nach den örtlichen Verhältnissen das gewöhnliche Maß und die Nutzung des Grundstücks dadurch unzumutbar beeinträchtigt, kann ein Unterlassungsanspruch bei Gericht geltend gemacht werden.

Daraus resultierend wird eine verpflichtende Mediation vor einer Schlichtungsstelle vereinbart. Allerdings sollten Sie beachten, dass die Definition von dem, was ortsüblich und vor allem was eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt, eine individuelle Beurteilung ist und somit der Ausgang vor Gericht ungewiss ist. Das Gespräch mit dem Nachbarn kann in vielen Fällen vor einem Rechtstreit schützen, in dem ein Kompromiss außergerichtlich gefunden wird. Eine generelle Ausnahme zu Paragraf 364 ABGB besteht immer dann, wenn die Bäume unter bundes- oder landesgesetzlichem Schutz stehen.

Von David Reisner

Der Autor David Reisner beschäftigt sich mit den Themen Wohnen, Bauen,Garten, Einrichtung, Wohnideen und aktuellen Inspirationen rund um den Hausbau und aktuelle Tipps und Trends. In den Ratgebern auf Hausbau Magazin werden vom Betreiber David Reisner aktuelle Tipps umfassend und informativ dargestellt.

Privat ist Herr Reisner auf Veranstaltungen, Tanz-Festivals und Fach-Veranstaltungen im Bereich Online-Marketing anzutreffen.