Es wird immer wieder vorkommen, dass man einmal irgendeine Maschine benötigt, welche man nicht in seinem Bestand hat. Eine Bohrmaschine hat wohl fast jeder im Hause. Was aber ist mit der Hauswand, die bei einer Sanierung abgerissen werden soll. Hier benötigt man einen Meißel- und Bohrhammer. Wer hat schon so ein Gerät zu Hause, was so gut wie nie gebraucht wird?
Sie planen einen Anbau mit Keller und benötigen dafür einen Minibagger für den Bodenaushub. So ein technisches Gerät lässt sich nur mieten, denn kaufen kommt höchstens für eine Gartenfirma infrage. Aber auch Firmen, die über einen ansehnlichen Werkzeug- und Maschinenpark verfügen, hat nicht alles und mietet, was ihnen an Werkzeug oder Maschinen fehlt.
Hauptsächlich im privaten Bereich rechnet es sich nicht, ein Werkstück oder eine Kreissäge zu kaufen, die später nur rumsteht, weil sie nicht mehr gebraucht wird und somit vor sich hin rostet.
Jeder der einen etwas größeren Garten besitzt, benötigt mit Sicherheit das eine oder andere technische Gerät für seine Gartenarbeit, was als Daueranschaffung zu teuer ist, oder es sich nicht lohnt.
Was immer Sie auch an Maschinen oder Werkzeug mieten möchten, erfahren Sie bei Boels. Ihr Partner für Maschinenverleih und den Verleih von:
- Werkzeug
- Teleskoplader
- Arbeitsbühnen
- Heiz & Klimatechnik (z.B. zur Kellertrockenlegung )
- Baugerüste
Mit über 2.500 Produkten ist mit Sicherheit auch ein technisches Gerät oder eine Arbeitsbühne dabei, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern.
Service & Problemlösungen
Es ist zwar nicht wie in der Bausparkasse versprochen der „Leonberger Weg“, aber der Weg zu einem Mietgerät ist wesentlich einfacher und unproblematischer. Sie schildern das Problem und bekommen vom jeweiligen Maschinenverleih dafür das entsprechende Werkzeug oder Maschine. Alle Werkzeuge und Maschinen befinden sich in einem Topzustand.
Wie kann ich den Maschinenverleih optimal nutzen?
Ein Anruf genügt oder per E-Mail das Produkt zum Zeitpunkt der Anmietung zu reservieren. Falls es eilig ist, kann man einfach nachfragen, ob das Gerät sofort zur Verfügung steht.
Wie überall im Leben bekommen Sie einen Mietvertrag über das entsprechende Gerät bei Vorlage Ihres Personalausweises. Sollte es sich bei Ihnen um einen Neubau oder Umzug handeln und dementsprechend noch keine Meldeadresse vorliegt, ist in diesem Fall eine Kautionszahlung fällig.
Ist alles seinen geregelten Gang gegangen, nehmen Sie das Gerät mit, oder wenn es sich um eine größere Maschine handelt, wird diese auch geliefert. Jetzt können Sie entsprechend Ihren Anforderungen mit der Arbeit loslegen. Bei Rückgabe wird das Gerät abgerechnet. Bezahlen können Sie in bar, EC oder Kreditkarte. Eine Zahlung per Lieferschein ist nur bei registrierten Kunden möglich, nach vorheriger Bonitätsprüfung.
Tipp: Der Einsatz von geliehenen Geräten ist beispielsweise auch in der Landwirtschaft beliebt und wird nicht nur beim Hausbau eingesetzt. Ein bekannter Anbieter in Österreich ist hierbei der Maschinenring.
Wie lange muss das Produkt gemietet werden?
Die kürzeste Anmietung bezieht sich auf eine Tagesmiete. Eine stundenweise Anmietung ist nicht möglich. Natürlich besteht für einige Produkte auch eine Anmietung in einem Baumarkt. Aber ein Sprichwort, sagt: „Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil“. Die Mietung für ein paar Stunden im Baumarkt kostet so viel wie bei anderen Anbietern 24 Stunden.
Wochenendanmietung
Hauptsächlich Privatleute, die in der Woche ihrer regulären Arbeit nachgehen, verlagern Ihre Freizeitgestaltung zum Wochenende. So wird in den meisten Fällen das Gerät zum Wochenende benötigt.
Der sogenannte Wochenenddeal wird nur als ein Miettag berechnet. In der Regel von Freitag ab 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr. Natürlich können Sie die Maschine auch länger mieten, dann bedarf es jedoch einer vorherigen Absprache.
Die vereinbarte Rückgabezeit des Produktes ist im Mietvertrag festgehalten. Dieser Wochenenddeal gilt für sämtliche Angebote, nur wenige sind davon ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel Kondenstrockner und Verkehrsschilder.
Wie verhält es sich mit dem Zustand der Geräte bei Vertragsbeginn?
Alle Geräte befinden sich in einem Topzustand und werden gereinigt als Mietobjekt dem Mieter übergeben. Abweichungen, was die Geräte betrifft, werden im Mietvertrag gesondert festgehalten.
In welchem Zustand müssen die Mietgeräte wieder abgegeben werden?
Es kann schon mal passieren, dass ein Mieter aus Zeit- oder Termingründen die Maschine vorher nicht reinigen konnte und die Rückgabe des Produktes ungereinigt oder verschmutzt erfolgt. In einem solchen Fall entsteht hier ein Reinigungszuschlag von mindestens 30 % des Tagesmietpreises.
Es gibt auch Maschinen, bei denen eine Reinigungspauschale vorgesehen ist. Diese kann aber erlassen werden, wenn die Rückgabe in einem Topzustand erfolgt.
Es wird immer einmal vorkommen, dass man eine Maschine benötigt, die man sonst nie braucht und der Nachbar nicht besitzt. In einem solchen Fall ist es fast wie 6 richtige, wenn man weiß, wo man so etwas mieten kann, um damit letztendlich auch Zeit zu sparen, denn niemand möchte sein Gewerk auf die lange Bank schieben.