Negativerklärung in Deutschland – Negativklausel bei unbesicherten Kreditverträgen

Immobilienkredit - Aktuelle Angebote vergleichen! Bild: @anotherdesign via Twenty20
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Negativerklärung – Definition, Arten & Besonderheiten

Bei der Negativerklärung, auch als Negativklausel bezeichnet, handelt es sich um eine Zusicherung als Teil von unbesicherten Kreditverträgen.

Diese Klausel besagt, dass der Schuldner künftigen Gläubigern keinerlei Kreditsicherheit zur Verfügung stellt. Einfach ausgedrückt ist es eine Verpflichtung des Kreditnehmers anderen zukünftigen Gläubigern bis zu der Rückzahlung des Darlehens keinerlei Vermögen oder gleichrangige Sicherheiten zu überlassen.

Für den Gläubiger hat dies den Vorteil, dass der Schuldner, sollte es zu Problemen bei der Rückzahlung kommen, seine Sicherheiten alleine für die Tilgung verwenden kann. Der Kreditgeber muss somit nicht befürchten, dass die Sicherheiten durch andere Gläubiger gepfändet werden.

Der Zweck einer Negativerklärung

Generell werden von Banken oder anderen Gläubigern für die Vergabe eines Darlehens immer Kreditsicherheiten verlangt. Dadurch sind diese nämlich abgesichert, falls es zu einem Zahlungsausfall kommt. Es kann sich bei den Sicherheiten um ein Sparbuch oder auch beispielsweise um Immobilien handeln.

Aber auch eine Bürgschaft durch einen Dritten wird häufig akzeptiert. Es gibt aber auch einige Fälle, in denen unbesicherte Kredite vergeben werden. Dies bedeutet, dass der Gläubiger keinerlei Sicherheit im Vorfeld verlangt.

Dies ist meistens dann der Fall, wenn das Einkommen des Schuldners ausreichend hoch ist. In solch einem Fall wird dann aber von der Negativerklärung Gebrauch gemacht. Dadurch haben Gläubiger dennoch die Sicherheit, dass es während der Rückzahlung des Kredits nicht aufgrund anderer Gläubiger zu einer Gefährdung kommen kann und die Schuldner immer noch von den Sicherheiten Gebrauch machen könnten.

  • Verfügt jemand beispielsweise über ein Sparbuch mit einer ausreichend hohen Summe und nimmt dennoch nebenbei einen Kredit auf, so muss der Kreditgeber nicht immer das Sparbuch als Sicherheit verlangen.
  • Mit der Klausel jedoch wird der Kreditgeber dahingehend abgesichert, dass der Schuldner, sollte er beispielsweise seinen Job verlieren und kein Einkommen mehr haben, die Möglichkeit hat, sein Sparbuch für die Abzahlung des Kredits zu verwenden, da es nicht bereits als Sicherheit für andere Gläubiger verwendet wird.
  • Quelle & Tipps: https://de.wikipedia.org/wiki/Negativerkl%C3%A4rung

Unterschiedliche Arten von Negativklauseln

Die Negativklauseln sind im Vergleich zu anderen Klausuren in Kreditverträgen nicht standardisiert. Es gibt somit kleinere Unterschiede je nach Verpflichtungsumfang.

Standard-Negativklausel

Bei der Standardklausel verpflichtet sich der Kreditnehmer während der Laufzeit des Kredits keinem anderen Gläubiger Sicherheiten zur Verfügung zu stellen, ohne auch der Bank bzw. dem ersten Gläubiger gleichzeitig eine gleichwertige Sicherheit anzubieten.

Erweiterte Negativklausel

Weiterhin kann die Bank den Kreditnehmer auch dazu verpflichten, sein Vermögen in keiner Weise zu belasten. Dies kann beispielsweise eine Ratenzahlung betreffen. Eine Veräußerung muss immer noch von dem Kreditgeber gestattet werden.

Positiverklärung

Teilweise können Sicherheiten immer noch eingebunden werden, auch wenn der Kredit unbesichert ist. Dies ist dann der Fall, wenn es beispielsweise Vereinbarungen im Hinblick auf eine bestimmte Mindestquote oder Eigenkapitalquote gibt. Wird diese unterschritten, können für den speziellen Fall bestimmte Sicherheiten verlangt werden. Diese Sicherheiten stehen dem Gläubiger demnach nur in diesem konkreten Fall zur Verfügung.

Umwandlungsrecht

Mit dem Umwandlungsrecht erfolgt eine Sicherung der Negativerklärung. Sie besagt somit, dass eine eventuelle Klage gegen den Beschluss nur wirksam ist, wenn diese fristgerecht erhoben wurde. Dies bedeutet, dass es möglich ist, dass der eigentliche Vertrag verändert wird und die Negativerklärung sich auch auf den veränderten Vertrag auswirkt, es sei denn dagegen wurde rechtzeitig Klage erhoben. Aber auch das Umwandlungsrecht muss im Vorfeld mit dem Schuldner abgesprochen werden und von diesem sowie vom Gläubiger als Teil des Kreditvertrags akzeptiert werden. Eine Art er Umwandlung wäre beispielsweise die Verschmelzung. In solch einem Fall würde das Vermögen des Schuldners auf jemand anderen übergehen. Dies könnte beispielsweise das Resultat einer Scheidung sein. Die Gläubiger müssten in solch einem Fall handeln und möglicherweise dagegen klagen, um die eventuelle Sicherheit nicht zu verlieren.

Quelle & Tipps: https://www.interhyp.de/ratgeber/lexikon/negativerklaerung.html

Besonderheiten der Klausel

Eine Belastung oder Veräußerung des Umlaufvermögens im Rahmen des Geschäftsbetriebs darf nicht vom Gläubiger untersagt werden. Ansonsten hätte der Schuldner keinen kaufmännischen Handlungsspielraum mehr.

Somit darf der Schuldner sein Anlagevermögen belasten oder auch veräußern ohne zuvor eine Erlaubnis des Gläubigers einholen zu müssen. Teilweise kann es auch sein, dass der Schuldner bereits einen Kreditvertrag abgeschlossen hat bei dem Sicherheiten verlangt wurden.

Diese Sicherheiten müssen dann entsprechend bei dem neuen, unbesicherten Vertrag explizit ausgeklammert werden. Dies betrifft Grundstücke gemäß dem Grundpfandrecht. Auch wenn zudem eine nachträgliche Besicherung eines Kreditvertrages immer möglich ist, kommt es hierbei auf den Einzelfall an. Ist nämlich eine spätere Sicherung nicht notwendig, um den Kredit beziehungsweise die Raten zu decken, so kann diese nachträgliche Besicherung vom Schuldner angefochten werden.

  • Generell bietet die Negativerklärung somit viele Vorteile für den Schuldner, aber auch für die Gläubiger. Der Kreditnehmer muss der Bank nämlich keine Sicherheiten zur Verfügung stellen.
  • Die Bank auf der anderen Seite kann aber davon ausgehen, sollte der Schuldner plötzlich nicht mehr imstande sein seine Schulden bezahlen zu können, dass dieser von seinen Sicherheiten Gebrauch machen kann.

Rechtlich gesehen ist es zudem erlaubt so viele unbesicherte Kredite aufzunehmen, wie man möchte, da die Sicherheiten davon nicht betroffen sind. Auch ist es möglich im Vorfeld mehrere besicherte Kredite aufzunehmen und anschließend einen ungesicherten mit der Negativerklärung. Wichtig ist in diesem Fall nur, dass noch freie Sicherheiten zur Verfügung stehen, die bisher nicht Teil eines Kreditvertrags sind.

Von David Reisner

Der Autor David Reisner beschäftigt sich mit den Themen Wohnen, Bauen,Garten, Einrichtung, Wohnideen und aktuellen Inspirationen rund um den Hausbau und aktuelle Tipps und Trends. In den Ratgebern auf Hausbau Magazin werden vom Betreiber David Reisner aktuelle Tipps umfassend und informativ dargestellt.

Privat ist Herr Reisner auf Veranstaltungen, Tanz-Festivals und Fach-Veranstaltungen im Bereich Online-Marketing anzutreffen.