Ganz egal, ob Sie sanieren oder neu bauen oder nur innen oder außen Ihr Haus verändern wollen: Die Wärmedämmung ist auch in Österreich Pflicht. Sie sollten zuerst einen Überblick gewinnen über die wichtigsten Regelungen und Gesetze zum Wärmeschutz.
Sie dienen einerseits der Energieeinsparung, andererseits beeinflussen sie die Wahl der Dämmstoffe. Deshalb sollten Sie die gesetzlichen Anforderungen kennen, um ihnen Genüge zu tun und eventuell zu profitieren von bestimmten Förderungen.
Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) hat einheitliche Richtlinien veröffentlicht. Die aktuellen OIB-Richtlinien von 2011 sind verbindlich für die Mehrheit der Bundesländer. Damit regelt die OIB-Richtlinie 6 die Mindestanforderungen zu der Energieeinsparung und dem Wärmeschutz.
Zusätzlich sind für das Bauwesen weitere nationale Normen (ÖNORM) festgelegt. Sie wurden vom Austrian Standards Institute (ASI) veröffentlicht, das für die Umsetzung der EU-Normen in Österreich verantwortlich ist.
Was ist der U-Wert?
Im Hausbau wird derzeit die Wärmedämmung mit dem U-Wert, dem Wärmedurchgangskoeffizienten, angegeben. Er hat die Einheit: W/m2K. Sie gibt die Wärme in Watt (W) pro Quadratmeter (m2) an, die als Temperaturdifferenz in Grad Kelvin (K) von Innen nach Außen fließt durch das jeweilige Bauteil.
Was ist der K-Wert und wo liegt der Unterschied zum U-Wert?
Der K-Wert ist ebenfalls ein Wärmedurchgangskoeffizienten von Gebäudeteilen. Allerdings gehen derzeit in die Berechnung des U-Wertes mehr Größen als beim K-Wert ein. Es werden Wärmebrücken und Wärmeübergangswiderstände berücksichtigt, genauso wie die Bauteile geartet sind sowie die Luftschichten. Ein U-Wert ist damit genauer.
Haben Sie bei einem alten Haus den K-Wert berechnen lassen, stellen Sie bei der Neuberechnung fest, dass der Wert rund fünf Prozent höher ist und bei Fenstern bis 30 Prozent höher sein kann.
So muss man den alten k-Wert mit den zusätzlichen Parametern umrechnen, um für die Sanierung den U-Wert vom Mauerwerk des Altbaus zu bekommen. Der U-Wert lässt sich ebenfalls für flächenförmige Bauelemente mit Innen- sowie einer Außenfläche und für zusammengesetzte Elemente aus Schichten verschiedener Materialien angeben.
Was sagt das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) in der Praxis?
Für die meisten beheizten sowie klimatisierten Gebäude in Österreich ist das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) gültig. Es besagt vor allem, dass für Neu- sowie Altbauten der Energieausweis Pflicht ist. Darin sind die Energiestandards für das jeweilige Gebäude festgeschrieben.
Die Standards regelt die Bauvorschrift ÖNORM H 5055 (die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) und orientiert sich an der EU-Gebäuderichtlinie.
Das wichtigste Kriterium eines Gebäudes ist die Energiekennzahl. Sie wird individuell für ein Haus berechnet. Damit entspricht sie dessen spezifischem Heizwärmebedarf (HWB). So gibt man in neuen Energieausweisen seit 2012 den Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor (fGEE) an. Er stellt ist ein Vergleichswert zu dem passenden Referenzobjekt.
Der Energieausweis muss zum Abschluss des Miet- oder Kaufvertrags spätestens unaufgefordert vorliegen. Der interessierte Mieter sowie der potenzielle Käufer haben so eine Übersicht über die erforderliche Energie und können Kosten sowie Komfort kalkulieren.
Die finanzielle Förderung von thermischer Sanierung
Es gibt in Österreich etliche Förderungsmöglichkeiten für energetische Sanierungen der Neu- und Altbauten. Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft fördert mit Konjunkturprogrammen zum Beispiel thermische Sanierungen bei privaten Wohnungen für Gebäude, die maximal 20 Jahre sind.
Dabei sind förderungsfähig die Dämmung der Außenwände und der Geschoßdecken sowie die Erneuerung der Fenster und Außentüren und die Umstellung von Heizungssystemen auf erneuerbare Energieträger.
Die zuständige Stelle in Ihrem Bundeslandes sagt Ihnen, ob oder welche Förderungen in Frage kommen für Sie. Förderungsanträge müssen Sie immer einreichen vor Beginn der Maßnahme.
Welche Vorschriften gibt es für Neubauten?
Für Heizung und Kühlung braucht man rund ein Drittel vom gesamten Energieverbrauch im Gebäudebereich. Nach einem EU-Beschluss müssen ab 31.12.2020 neuen Gebäude Niedrigst-Energie-Gebäude sein. Die erforderliche Energie wird auf ein Minimum zu reduzieren sein und muss soweit wie möglich aus erneuerbaren Quellen stammen.
Daher wird der Dämmstandard entsprechend erhöht. Genaue Kriterien für das Niedrigst-Energie-Gebäude finden Sie in der OIB-Richtlinie 6. Am besten sollten Sie sich allerdings nicht einfach an die neuen Regelungen halten, sondern sie übertreffen, wie es bei zahlreichen Gebäuden in Österreich bereits verwirklicht wurde nach dem Motto: Passiv-Haus-Standard.
Die Passivhäuser bekommen ihre Energie aus passiven Quellen, das sind Sonnenenergie sowie Abwärme. Deshalb liegt der Energieverbrauch der Passivhäuser erheblich unter den gesetzlichen Mindestanforderungen.
Passivhäuser werden außerdem lukrativ vom Staat gefördert. Fragen Sie in Ihrem Bundesland nach eventuellen Zuschüssen für Passivhäuser und den entsprechenden Anforderungen.
Wie gestalten sich die Vorschriften für Nachrüstung, Sanierung oder Modernisierung
Haben Sie unbeheizte Dachräume in Ihrem Haus? Dann sollten Sie die Geschoßdecken dämmen unter Ihrem Speicher, ob begehbar oder nicht. Bis zu 30% Energie entweicht über das Dach. Alternativ dämmen Sie das Dach oder lassen es dämmen. Bei Holzbalkendecken reicht es, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen.
Außen- sowie Kellerwände und erdberührte Fußböden müssen neben dem Feuchtigkeitsschutz ebenfalls bestimmte U-Werte einhalten, wie sie in der OIB-Richtlinie 6, ÖNORM B 2209-1 sowie ÖNORM B7209 festgelegt sind.
Bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen, wie ein Austausch von Fenstern oder Türen sowie einer Innen- oder Fassadendämmung greift die OIB-Richtlinie 6 mit vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten bei den entsprechenden Bauteilen.
Dabei macht es beim Neubau, wie bei der Modernisierung und der Sanierung Sinn, nicht allein die aktuellen, sondern ebenfalls die bereits anvisierten Vorschriften im Auge zu haben. Eine Entscheidung zum Beispiel für eine dickere Dämmung ist im Anschaffungspreis lediglich geringfuegig teurer und sie amortisiert sich schnell durch die Energieeinsparung.
Welche Anforderungen werden an die Dämmstoffe gestellt?
Die OIB-Richtlinie 6 bestimmt ebenfalls die Mindestanforderungen an die einzusetzenden Dämmstoffe, wie die genaue Materialzusammensetzung sowie die Dämmstoffdicke. Das Dämmmaterial aus den nachwachsenden Rohstoffen ist dabei auf dem Vormarsch.
Es gibt allerdings nicht den perfekten Dämmstoff, deshalb ist die Wahl des Dämmstoffes abhängig vom Einsatzort und selbst die beliebten ökologischen Dämmmaterialien können nicht überall verbaut werden.
Entscheidende ist bei der Wahl eines Dämmstoffes seine Wärmeleitfähigkeit, der Lambda-Wert (λ). Er sagt aus, wie viel Wärme nach außen dringt durch das Dämmmaterial. So ist jeder Dämmstoff mit einer Wärmeleitstufe gekennzeichnet (WLS). Daneben gibt es noch die Wärmeleitgruppe (WLG).
Ein WLG-Wert anders errechnet als ein WLS-Wert. Bei beiden ist wichtig: Je niedriger, desto besser seine Dämmwirkung.
Des Weiteren sind eben der Wärmeleitfähigkeit die Feuchtigkeit und Schimmelvermeidung, sowie der Brandschutz und die Schalldämmung die Kriterien, die eine Dämmstoff-Auswahl zusätzlich beeinflussen. Sie sind in verschiedenen OIB-Richtlinien sowie ÖNORMEN geregelt.
Was ist das Wichtigste in der OIB-Richtlinie 6 von März 2015?
Die Richtlinie unterscheidet zwischen Wohngebäuden (WG) und den folgenden Nicht-Wohngebäuden (NWG):
- Bürogebäude
- Pflichtschulen und Kindergarten
- Höhere und Hochschulen
- Pflegeheime
- Krankenhäuser
- Pensionen und Hotels
- Gast- und Veranstaltungs- und Sport- und Verkaufsstätten
- Hallenbäder
Ausnahmen sind Gebäude sowie Gebäudeteile unter 50 qm. Diese und diejenigen, die man nicht der Tabelle zuzuordnen kann fallen lediglich unter die Anforderungen der wärmeübertragenden Bauteile: ein Energieausweis ist dabei nicht erforderlich.
Zudem sind die festgelegten Werte unterschiedlich bei Neubauten oder größerer Renovierung und Wohngebäuden oder nicht Wohngebäuden und beim Inkrafttreten, wobei nun Werte relevant sind nach 2017.
In 2019 gelten für neue und von den Behörden als Eigentümer genutzte Gebäude, sowie in 2021 alle neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude nach der Richtlinie 2010/31/EU im Artikel 2, Ziffer 2. Ausgenommen sind davon nur neue Gebäude, bei denen eine Kosten-Nutzen-Analyse in besonderen sowie begründeten Fällen die wirtschaftliche Lebensdauer negativ ausfällt.
Laut Richtlinie 2010/31/EU ist das Niedrigstenergiegebäude eines, das die Anforderungen im Nationalen Plan für 2020 erfüllt. Der Plan ist ein OIB-Dokument, zur Definition des das Niedrigstenergiegebäude zu definieren sowie Zwischenziele festzulegen.
Darin sind ebenfalls die Anforderungen festgelegt an den Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen. Das ist die Energie aus erneuerbaren, aber nicht fossilen Energiequellen, wie Wind, Sonne und aerothermische, geothermische oder hydrothermische Energie sowie Meeresenergie, aus Wasserkraft, Biomasse oder Deponiegas, Klärgas und Biogas, Abwärme und Ablauge oder Klärschlamm und Tiermehl.
Der Energieausweis
In der Richtlinie sind Muster für die Erstellung des Energieausweises vorhanden.
Die Berechnung Berechnung des U-Werts von Bauteilen und Materialien
Die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten, der dem öffentlich-rechtlichen Nachweis im Bauwesen genügt, erfolgt nach vorgegebenen Berechnungsschritten nach EN ISO 6946. Dort sind ebenfalls kompliziertere baurelevante Fälle veröffentlicht. Die notwendigen Bemessungswerte sind festgelegt in EN 12524 sowie DIN 4108-4.
Dabei werden folgende Bezeichnungen für Wärmedurchgangskoeffizienten der Fenster genutzt mit der Einheit W/(m²·K):
- Uf-Wert für Fensterrahmen: typisch 1,3 W/(m²·K)
- Ug-Wert für Fensterglas, zu berechnen nach EN 673
- Uw-Wert für das gesamte Fenster
- (m²·K) größer als Ug
- ψg-Wert: die Wärmebrücke zwischen Glasscheiben
- ψe-Wert: die Wärmebrücke zwischen Fensterrahmen sowie Mauerwerk
Der Fensterrahmen besteht meist aus einem feststehenden und einem beweglichen Rahmenteil.
Der Uf-Wert lässt sich berechnen, Hot-Box-Messen sowie vereinfacht überschlägig ermitteln. Berechnen kann man den Uf-Wertes richtet nach EN ISO 10077-2.
Dazu kommen zusätzlich:
- der Gesamtwärmestrom Q in W/m
- der zweidimensionaler thermischer Leitwert L2D in W/(m·K)
- die Temperaturdifferenz innen zu außen delta T in K
- der Paneel-U-Wert Up in W/(m²·K)
Eine Wand setzt sich aus hintereinander liegenden Schichten und Dicken und der Wärmeleitfähigkeiten zusammen. Dabei wird eine Proportionalitätskonstante berechnet mit folgenden Parametern:
- Wärmedurchgangskoeffizient U in W/(m²·K)
- Wärmedurchgangswiderstand RT in m²·K/W
- äußerer Wärmeübergangswiderstand Rse in m²·K/W
- Schichtdicke der Schicht d in m
- spezifische Wärmeleitfähigkeit dieser Schicht λ in W/(m·K)
- der spezifische Wärmewiderstand der Schicht Rλ in m·K/W
- der Wärmedurchlasswiderstand dieser Schicht R in m²·K/W
- innerer Wärmeübergangswiderstand Rsi in m²·K/W
Im Internet sind zur Berechnung des U-Wertes Excel Freeware-Tabellen zu finden, hier einige Beispiele berechneter U-Werte aus der Wärmedurchgangskoeffizient Tabelle in W/(m²·K):
- Ziegel Altbau 50 cm: 1,30
- Mauerwerk Altbau zweischalig: 1,8
- Fenster mehrschalig mit Füllung: 0,5 – 1,1
- Holzwand 20,5 cm: 0,5
- Haustür: 3,49
- Betonboden gedämmt: 0,22
Die Tiroler Bauordnung und U-Werte
Es gibt unterschiedliche Verordnungen je nach Bundes-,Landes und Gemeinderecht. Ganz aktuell vom Mai 2018 wurde die Titoler Bauordnung konsolidiert in der Fassung vom 07.01.2019.
Der U-Wert beschreibt, wie viel Wärme verloren geht durch ein Bauteil. Hohe U-Werte bedeuten hohe, ein niedriger geringe Wärmeverluste. Selbst im Sommer ist ein kleiner U-Wert positiv, weil die Wärme nicht schnell ins Gebäudeinnere eindringt.
Aus den Materialien der Baustoffe lässt sich der U-Wert von Bauteilen ermitteln. Die Bauteile zusammen werden um interne Gewinne, wie solare Gewinne oder Lüftung ergänzt und ergeben den Kennwert für das Gebäude. Dieser Kennwert oder auch der Heizwärmebedarf (HWB) muss baurechtliche sowie relevante Ansprüche für die Förderung erfüllen.
Weil der Kennwert nicht allein aus den U-Werten resultiert, ist dazu die Berechnung des HWB erforderlich im Energieausweis.
Trotzdem kann man durch die einzelne Bauteile schon eine gute Einschätzung ableiten an die Qualität der thermischen Hülle.
U-Werte nach der Wohnbauförderung Tirol:
- Außenwand: ≤ 0,25
- Fenster: ≤ 1,00
- Decke / oberste Geschoßdecke: ≤ 0,18
- Decke zu Keller oder erdberührter Fußboden: ≤ 0,35
- erdberührte Wand: ≤ 0,35
Des Weiteren ist die Berechnung der Werte in der Tiroler Bauordnung detailliert beschrieben und zusätzlich sind viele Baustoffer aufgelistet. Die Tiroler Bauordnung finden Sie hier als PDF.
Beispiele nachwachsender Dämmstoffe
Neben Eigenschaften wie Dämmwirkung oder Dampfdiffusionsverhalten sind die Kosten wichtig und die Rohstoffe zur Herstellung des Dämmstoffes m.
Beispiele der Wärmeleitfähigkeit (lambda-Wert in W/mK):
- Flachsmatte 0,040 – 0,045
- Hanffaser-Platte 0,041 – 0,045
- Holzfaser-Platte 0,039 – 0,063
- Kork 0,041 – 0,050
- Schafwolle 0,036 – 0,045
- Zellulose 0,039 – 0,045
- Stroh 0,049 – 0,051
Flachs ist ein heimischer, nachwachsender Rohstoff. Die Fasern werden mit Kartoffelstärke und Borsalz versetzt, Vliese hergestellt und zu Dämmstoffmatten weiterverarbeitet.
Mit Hanffasern lassen sich Dämmstoffplatten herstellen und für den Brandschutz tränken mit einer Sodalösung sowie mit textilen Stützfasern versehen für die Stabilität. Die Faser ist feuchtigkeitsbeständig und kann zu einem Drittel ihres Gewichts an Feuchtigkeit speichern und ohne Verluste wieder abtrocknen.
Hölzer aus lokalem Holzabfall können mit Zusatzstoffen unter Druck und Temperatur zu Holzweichfaserplatten verarbeitet werden. Die Dämmplatten haben eine hohe Wärmespeicherfähigkeit, guten Schallschutz und können diffusionsoffenv erbaut werden. Feuchtigkeit kann schadlos aufgenommen werden, ohne Verlust der Dämmwirkung. verliert. Saubere Holzfaserplatten ohne Verunreinigung lassen sich vielfältig recyceln. werden.
Mit Mottenschutzmittel oder Borsalz behandelte Schafwolle kann man zu Dämmstoffmatten verarbeiten. Sie ist wasserdampfdurchlässig, kurzzeitig feuchteresistent und kann Schadstoffe von der Luft aufnehmen, neutralisieren und filtern. Zudem kann sie gut recycelt werden.
Altpapier lässt sich zerfasern und trocken mit Borsalz zu Zelluloseflocken vermengen. Sie sind
dampfdiffusionsfähig, feuchtigkeitsausgleichend sowie gut schalldämmend. Ohne Fremdkörper kann man sie problemlos weiter verarbeiten.
Stroh ist regional verfügbar und als nachwachsender Rohstoff ein Nebenprodukt aus der landwirtschaftlichen Produktion dar. Es muss lückenlos sehr fest gepresst werden mit einem Feuchtegehalt beim Einbau unter 15 Prozent.
Beispiel zur Isolierung und Wärmedämmung für Dach und Dachboden
Die Alpor GmbH bietet zum Beispiel für Privatkunden (ohne Zwischenhändler) in Oberösterreich atmungsaktive Dämmstoffe. Die multifunktionale Untersparren-Dämmung benötigt keine Dampfbrems-Folie und kombiniert die Wärmedämmung wirkungsvoll mit einer atmungsaktiven, feuchteregulierenden Dampfbremse.