Haus renovieren in Österreich – Kosten, Tipps, Finanzierung, Haushaltsgesetz – Hausrenovierung

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Viele Menschen fragen sich, wie sie ihr Haus am einfachsten und billigsten renovieren können: Deshalb haben wir einige Tipps gesammelt, die wir für nützlich halten, um mit jeder Entscheidung optimal umzugehen.

Vergessen Sie jedoch nicht, dass dieser Leitfaden für die Hausrenovierung sicherlich nicht den Rat eines professionellen Architekten ersetzen kann, der Sie durch die Verfahren führen und Lösungen vorschlagen kann, die Ihnen vielleicht nicht einfallen.

  • Also: Sie wollen Ihr Haus renovieren, aber wissen nicht, wie Sie anfangen sollen? Zunächst einmal ist es wichtig, die logische Reihenfolge zu kennen, in der die Struktur- und Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden sollen.

Dann müssen Sie sicherstellen, dass Sie klare bürokratische Verfahren für die Durchführung Ihres Projekts haben.

In diesem Abschnitt werden wir Ihnen Folgendes erläutern:

  • Vorabklärung der Renovierung;
  • Abriss und Strukturmaßnahmen;
  • Anlagenbau;
  • Isolierung;
  • Strukturierung und Inneneinrichtung;
  • Anreize für Umstrukturierungen;
  • Qualität und Kosten: Auswahl der richtigen Baufirma.

Wie man ein Haus renoviert

Die Vorabklärung

Das erste, was es zu verstehen gilt, wenn man sich der Renovierung eines Hauses nähert, ist der aktuelle Stand der Dinge. Es reicht nicht aus, diesen oder jenen Riss in der Wand bemerkt zu haben, sondern man muss auch die Situation dessen, was nicht sichtbar ist, genau kennen:

  • den Zustand von Isolierung, Struktur und Verkleidung;
  • Bedingungen von Elektro- und Gasinstallationen;
  • sanitäre Bedingungen;
  • Zustand des Kanal- oder Abwasseranschlusses.

Erst wenn all dies definiert ist, können Sie mithilfe eines erfahrenen Fachmanns die Prioritäten Ihrer Renovierung und natürlich auch die Kosten festlegen.

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Wie Sie Ihr Haus renovieren: Abriss und bauliche Eingriffe

Der Umfang dieser Art von Arbeiten wird weitgehend von Ihren Entscheidungen während der Entwurfsphase abhängen: Sind Eingriffe in die Struktur des Gebäudes notwendig? Wollen Sie einige Trennwände einreißen, um einen hellen, offenen Raum zu schaffen?

Vorrangig werden die Eingriffe in das Gebäudeskelett sein, dann werden Sie mit der Renovierung der höheren Stockwerke fortfahren und mit dem Erdgeschoss enden. Genau in diesem Moment werden die Vorbereitungen für die Elektro- und Sanitäranlagen getroffen, zusammen mit der konkreten Unterstützung für die zukünftige Verlegung der Böden.

Abriss und Strukturmaßnahmen

Wenn man wirklich verstehen will, wie man ein Haus renoviert, kann man nicht im Detail wissen, was die wichtigsten Installationen sind und welche Art von Eingriffen erforderlich sind.
Elektrische Anlage: Es ist notwendig, die Stromversorgung, die Verteilung (Beleuchtung, Steckdosen usw.) und die eventuelle Erdung des Kommunikationsnetzes vorzubereiten.

  • Fernseh- und Telefonanlage;
  • Klempnersystem: Kontrolle oder Austausch der Wasserzuleitungen, Installation des Boilers oder Warmwasserbereiters, Installation der sanitären Anlagen und Ausführung der Abflüsse des Gasnetzes (Zähler oder Zylinder);
  • Belüftungssystem;
  • Heizsystem: abhängig vom gewählten Typ (Elektro-Fußbodenheizung, PEX-Rohre, Heizkörper, Wasser-Fußbodenheizung).

Unser objektiver Rat lautet, sich an ein Bauunternehmen zu wenden, das den Bau aller Systeme mit einer schlüsselfertigen Lösung garantieren kann. Einen einzigen Gesprächspartner zu haben, der sicherstellt, dass Sie das gesamte System mit Sorgfalt verfolgen, wird Ihnen viele Kopfschmerzen nehmen!

Die Bedeutung der Dämmung

Zu oft wird übersehen, dass die Arbeiten zur Dämmung der Außen- und Innenwände sowie des Daches bei der Renovierung eines Hauses zweifellos zu berücksichtigen sind. Heute gibt es interessante Steuervorteile für diejenigen, die diese Art von Arbeit ausführen, außerdem können die Einsparungen bei der Rechnung in Bezug auf den Verbrauch von Heizung nur profitieren!

Die Inneneinrichtung

Nachdem Sie sich um die rauen Wände gekümmert haben, ist es an der Zeit, Ihr Zuhause persönlich (und funktionell!) zu gestalten.

Zunächst ist die beste Beschaffenheit der Räume zu untersuchen, die je nach ihrem Zweck zu definieren ist.

Es liegt an Ihnen zu entscheiden, ob Sie sich auf Ihren persönlichen Geschmack oder den Rat eines Innenarchitekten verlassen: Wichtig ist, dass Sie versuchen, die Räume des Hauses optimal zu nutzen, von der Beleuchtung bis zu den Farben der Wände bis hin zur Wahl der Einrichtung.

Vom verwendeten Material bis zu den ästhetischen Formen der Möbel hängt viel von Ihrem Budget und Ihrem Geschmack ab. Das Haus muss Ihre Persönlichkeit und die Ihrer Familie widerspiegeln, aber achten Sie darauf, die Räume nicht zu sehr zu überfüllen: oft ist eine minimale Auswahl die eleganteste und die wirtschaftlichste.

Alle aktuell geltenden Regelungen für Österreich

  • Das Haushaltsgesetz 2020, das am 30. Dezember 2019 im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde, bringt zahlreiche Erweiterungen, aber auch Änderungen bezüglich neuer Technologien.
  • Das Haushaltsgesetz 2020, das am 30. Dezember 2019 im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde, bringt zahlreiche Erweiterungen, aber auch Neuigkeiten über Förderungen und Abzüge für Bauarbeiten am Haus mit sich. Hier erfahren Sie alles zu den gesetzlich geltenden Regelungen für Österreich ab 2020.

Neuigkeiten und Erweiterungen für Förderungen und Abzüge für Sanierungen im Jahr 2020 für Österreich

Der endgültige Text des Haushaltsgesetzes 2020, trat offiziell am 1. Januar 2020 in Kraft und legte die Verlängerung vieler der Steuerabzüge bezüglich der sogenannten „Eigenheimzulage“ auch für das Jahr 2020 fest.

Tatsächlich wird es auch im nächsten Jahr möglich sein, auf die Öko- und Erdbebenprämien sowie auf die Abzüge für Interventionen auf Terrassen und in Gärten und für den Kauf von Möbeln und Haushaltsgeräten zuzugreifen.

  • Die absolute Neuheit, die eingeführt wurde, betrifft jedoch den Fassaden-Bonus. Hingegen hat das Haushaltsgesetz die Modalitäten des bereits im letzten Jahr eingeführten „Rechnungsrabatts“ geändert.
  • Renovierung und Sanierung von Gebäuden: eine Zusammenfassung der Steuervorteile, die die geltende Gesetzgebung bietet die Möglichkeiten, die bei der Renovierung und Aufrüstung bestehender Gebäude für dieses neue Jahr genutzt werden können, sind nachstehend zusammengefasst.

Der Renovierungs- Bonus 2020: Es handelt sich um die Abzüge, die zu 50 % auf einen Höchstbetrag von 96.000 € angewendet werden. Diese Abzüge haben eine Laufzeit von 10 Jahren und stehen Steuerzahlern zu, die Renovierungs-, Konservierungs- und Gebäudesanierungsarbeiten durchführen.

Der Möbel-Bonus 2020: Die Leistung steht nur denjenigen zur Verfügung, die vor dem Kauf von Möbeln und großen Haushaltsgeräten Renovierungsarbeiten (siehe oben) durchgeführt haben. Auch in diesem Fall, wie bei Renovierungsarbeiten, beträgt der abzuziehende Prozentsatz 50 %, aber diesmal bezieht er sich auf eine maximale Ausgabe von 10.000 Euro.

Eco- Bonus 2020 – 2021: sieht einen Abzug von 65 % oder 50 % für alle diejenigen vor, die Energiesparmaßnahmen durchführen, wobei die Ausgaben von maximal 100.000 Euro immer in 10 Jahren aufgeteilt werden. Der Abzug wurde bereits bis 2021 für diejenigen Maßnahmen zur energetischen Sanierung verlängert, die die gemeinsamen Teile von Eigentumswohngebäuden betreffen.

  • Verlängerung des Eco-Bonus 2020: Der Bonus beinhaltet einen Abzug von 36 % für die Stadtsanierung durch Privatpersonen und Eigentumswohnungen für Terrassen, Balkone und Gärten sowie für diejenigen, die Arbeiten für öffentliche Grünanlagen finanzieren.
  • Sisma- Bonus 2021: Der bereits bis 2021 bestehende Abzug bietet Anreize (mit Raten zwischen 70 % und 85 %) für Sicherheits- und strukturelle Konsolidierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden, die eine Verbesserung um mindestens 1 seismische Risikoklasse garantieren.

Neuigkeiten und Regelungen, die durch das Haushaltsgesetz 2020 eingeführt wurden: Fassaden-Bonus und Rechnungsrabatt

Fassaden-Boni

Die Nachricht war bereits seit letztem Oktober bekannt, aber jetzt kennen wir genau die Regeln und Bedingungen der neuen Bonusfassaden.
Der Bonus, der in der Fachwelt bereits auf große Zustimmung gestoßen ist, besteht in einem Abzug von 90 % der Kosten, die für die Wiederherstellung der Außenfassaden der bestehenden Gebäude in Zone A (Altstadtkerne) und Zone B (ganz oder teilweise bebaut), anfallen. Isolierte Landhäuser sind ausgeschlossen.

Die folgenden Gebiete als homogene territoriale Zonen betrachtet:

  • Zone A: die von städtischen Ballungsräumen von historischem, künstlerischem und besonders wertvollem ökologischen Wert betroffenen Teile des Gebiets oder Teile davon, einschließlich der umliegenden Gebiete, die aufgrund dieser Merkmale als integraler Bestandteil der Ballungsräume selbst betrachtet werden können.
  • Zone B: die ganz oder teilweise bebauten Teile des Territoriums mit Ausnahme der Zone A): Gebiete, in denen die überbaute Fläche der bestehenden Gebäude nicht weniger als 12,5 % (ein Achtel) der Landfläche der Zone beträgt und in denen die Landdichte mehr als 1,5 qm beträgt, gelten als teilweise bebaut.

Bei den Kosten für die Wiederherstellung oder Restaurierung der Fassade handelt es sich um die Kosten für die sogenannten gewöhnlichen Instandhaltungsarbeiten; insbesondere werden hierfür finanzielle Zuschüsse gewährt:

  • Eingriffe an den lichtundurchlässigen Strukturen der Fassade;
  • Arbeiten an Balkonen, Ornamenten, Marmor und Friesen;
  • Reinigung der Fassade;
  • Außenanstrich.

Von der Fassaden-Prämie ausgeschlossen:

Daher bleiben die Eingriffe in Bezug auf Beleuchtungssysteme, Regenwassersysteme, Heizungssysteme und externe Kabel ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Fassaden-Bonus nur für Arbeiten an undurchsichtigen Fassadenkonstruktionen, Balkonen oder Ornamenten und Friesen gilt; daher sind die Kosten für den Austausch von Einrichtungsgegenständen ausgeschlossen (50 % mit dem Öko-Bonus abzugsfähig).

Warnung, wenn sich die Wartungsarbeiten auch aus thermischer Sicht auf das Gebäude auswirken

Es wird jedoch präzisiert, dass bei Arbeiten, die das Gebäude auch in thermischer Hinsicht betreffen, d. h. die mehr als 10 % der gesamten Brutto- Dispersionsfläche des Gebäudes betreffen, das Gebäude die Anforderungen in Bezug auf den Wärmedurchgangskoeffizienten die Anforderungen erfüllen muss.

In diesem Fall gelten die Bestimmungen, die sich auf die Überwachung der nach der Durchführung der Interventionen tatsächlich erzielten Energieeinsparungen, sowie die Bestimmungen des Durchführungsdekrets bezüglich der spezifischen Kostenobergrenzen für jede Art von Intervention, der Verfahren und Methoden zur Durchführung von Stichprobenkontrollen, sowohl dokumentarisch als auch vor Ort.

Daher müssen Steuerzahler, die an der 90 %-igen Absetzung interessiert sind und die Herstellung einer Thermoschicht geplant haben, einen Techniker beauftragen, der überprüft, ob die an der Fassade des Gebäudes ausgeführten Arbeiten den oben genannten Anforderungen entsprechen.

Das klare Ziel dieser Maßnahme besteht darin, die Pflege der Gebäude neu zu beleben, die Sanierung des Gebäudebestands zu fördern, die Energieeinsparung zu unterstützen und schließlich ein noch ehrgeizigeres Ziel zu erreichen, nämlich unseren Städten ein neues Gesicht zu geben. Unmittelbare Auswirkungen werden im Bausektor und auf die architektonische Dekoration von Gebäuden und Städten erwartet.

Im Einklang mit dem Zuschuss für die Renovierung der Fassaden steht der von der Regierung lancierte neue Hausplan, der auf die Sanierung städtischer Gebäude abzielt. Der Plan zielt darauf ab, die Wiedergeburt von Städten zu fördern, um ihnen letztlich ein neues Gesicht zu geben. Dem Fallplan wird eine Milliarde Euro zugewiesen, die dann für Projekte zur Umnutzung von Gebäuden und Flächen verwendet wird, deren Nutzung heute nicht mehr möglich ist, wie z. B. die Einführung neuer Dienstleistungen und Arbeiten zur Aufwertung bestehender.

Der Rechnungsrabatt

Ab dem 1. Januar 2020 gelten die nationalen Richtlinien Österreichs für die Energiezertifizierung, für die gemeinsamen Teile von Eigentumswohngebäuden und mit einem Arbeitsaufwand von bis zu oder mehr als 200.000 € kann sich der zum Vorsteuerabzug Berechtigte, anstatt sie direkt zu verwenden, für einen Beitrag in gleicher Höhe in Form eines Nachlasses auf den geschuldeten Betrag entscheiden, der vom Lieferanten, der die Arbeiten ausgeführt hat, im Voraus bezahlt wird. Dieser wird dann in Form einer Steuergutschrift erstattet, die ausschließlich als Entschädigung in 5 Jahresraten in gleicher Höhe verwendet wird.

Es ist zu beachten, dass der Lieferant, der die Interventionen durchgeführt hat, seinerseits das Recht hat, die Steuergutschrift an seine Lieferanten von Waren und Dienstleistungen abzutreten, wobei die Möglichkeit weiterer Abtretungen durch letztere ausgeschlossen ist. Die Abtretung an Kreditinstitute und Finanzintermediäre ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Die durch das Haushaltsgesetz 2020 festgelegten Verlängerungen

Der Renovierungs- Bonus

Der Restrukturierungsbonus ist einer der am häufigsten verwendeten Boni und wurde durch das jüngste Haushaltsgesetz sowohl hinsichtlich des Abzugssatzes als auch der Zuschuss-Obergrenze bestätigt. Daher wurde die Möglichkeit, den Abzug von 50 % der entstandenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 96.000 € pro Eigentumseinheit in Anspruch zu nehmen, erweitert.

Im Folgenden sind die interessantesten Details aufgeführt, die seit dem letzten Jahr unverändert geblieben sind.

Abzüge für Möbel und Haushaltsgeräte

In Verbindung mit dem Renovierungs- Bonus wurde auch der Mobilitäts- Bonus für 2020 erneuert. Steuerzahler, die den Möbelbonus in Anspruch nehmen, können 50 % der entstandenen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € abziehen, wenn sie Renovierungsarbeiten durchführen und neue Möbel oder elektronische Geräte der Klassen A+ und A kaufen, um die renovierte Immobilie auszustatten.
Wie im Vorjahr müssen zur Erlangung des Steuerabzugs Daten über die Ausgaben für die Anschaffung von Öfen, Kühlschränken, Geschirrspülern, Elektroherden, Waschmaschinentrocknern und Waschmaschinen übermittelt werden.

Öko- Bonus 2020

Der Öko- Bonus, der Steuerzahlern zusteht, die Energiespararbeiten an bestehenden Gebäuden durchführen. Der Bonus wird in Form einer Steuerermäßigung gezahlt, die in 10 gleiche Jahrestranchen aufgeteilt ist.
Je nach Art der ausgeführten Arbeiten betragen die Abzüge zwischen 50 % und 70 %, bei Arbeiten in Eigentumswohnungen bis zu 85 %; im Folgenden sind die zulässigen Eingriffe und die Abzüge aufgeführt, die sowohl bei Eingriffen an einzelnen Einheiten als auch bei Eingriffen an gemeinsamen Teilen von Eigentumswohnungsbauten möglich sind.

Grüner Bonus

Der grüne Bonus 2019 wurde nun auch dauerhaft für 2020 verlängert. Der grüne Bonus ist ein 36 %-iger Steuerabzug für Ausgaben, die für die grüne Renovierung bestehender Gebäude, einschließlich Dacheindeckung und Dachgärten, getätigt werden.
Die Verlängerung bestätigt den in 10 gleiche Jahresraten aufgeteilten Abzug für einen Höchstbetrag von 5.000 € pro Gebäudeeinheit für Wohnzwecke, einschließlich aller mit der Ausführung der Arbeiten verbundenen Planungs- und Instandhaltungskosten.

Weitere Neuerungen

Unter den Änderungen, die durch das Haushaltsgesetz 2020 mit eingeführt wurden, wird eine Steuergutschrift bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 1,5 Millionen Euro für jedes der Jahre 2020 und 2021 für dokumentierte Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Vorbereitung kontinuierlicher Strukturüberwachungssysteme anerkannt, mit dem Ziel, das Sicherheitsniveau der Gebäude zu erhöhen, wobei die Definition der entsprechenden Disziplin einer sekundären Bestimmung überlassen wird.

Ein späterer Erlass des Wirtschafts- und Finanzministeriums, der innerhalb von 90 Tagen nach Inkrafttreten des Manövers (d. h. am 1. Januar 2020) zu verabschieden ist, ist jedoch für die Festlegung der Verfahrenskriterien für den Zugang zu der Vergünstigung zuständig.

Von David Reisner

Der Autor David Reisner beschäftigt sich mit den Themen Wohnen, Bauen,Garten, Einrichtung, Wohnideen und aktuellen Inspirationen rund um den Hausbau und aktuelle Tipps und Trends. In den Ratgebern auf Hausbau Magazin werden vom Betreiber David Reisner aktuelle Tipps umfassend und informativ dargestellt.

Privat ist Herr Reisner auf Veranstaltungen, Tanz-Festivals und Fach-Veranstaltungen im Bereich Online-Marketing anzutreffen.