Ein nicht entdeckter Wasserschaden, falsches Lüften bzw. Heizen oder sogar bauliche Mängel: Gründe, warum Schimmel entsteht gibt es viele. Vor allem Mieter fragen sich jedoch bei der Entdeckung der ersten kleinen Schimmelschäden, wie sie nun genau vorgehen müssen um dafür zu sorgen, dass sich die gesundheitsgefährdenden Sporen nicht weiter ausbreiten bzw. dauerhaft entfernt werden können.
Bei uns erfahren Sie, warum es genau zu Schimmelbildung kommt, welche Pflichten und Rechte Sie als Mieter haben, wenn Schimmel entsteht und worauf es zu achten gilt, wenn Sie diesen wieder los werden möchten bzw. wie es überhaupt verhindert werden kann, dass Schimmel entsteht.
Schimmel – ein kleines Problem, das große gesundheitliche Folgen haben kann
Wer kennt es nicht: in den kalten Wintermonaten vergisst man das ein oder andere Mal ausreichend zu lüften, die Luftfeuchtigkeit in den eigenen vier Wänden nimmt zu und plötzlich sind kleine schwarze oder braune Stellen an den Wänden zu entdecken.
Schnell ist klar, dass es sich hierbei um Schimmel handelt. Aber auch in neubezogenen Mietshäusern kann es leicht passieren, dass die unschönen Stellen nach einiger Zeit sichtbar werden, ohne dass der Mieter etwas dafür kann.
In diesem Fall ist häufig eine zu starke Dämmung schuld daran, dass kein ausreichender Luftaustausch stattfinden kann und es somit zu einer höheren Luftfeuchtigkeit kommt, in der sich die Schimmelsporen erst so richtig wohlfühlen. Doch warum genau ist es so wichtig, möglichst schnell etwas gegen Schimmel zu tun und vor allem darauf zu achten, dass dieser erst gar nicht entsteht?
Das ist bei Schimmelbildung zu tun
Haben Sie erst mal den ein oder anderen Schimmelfleck an der Zimmerwand entdeckt, so ist es als Mieter in Österreich Ihre Pflicht, den Vermieter so schnell wie möglich darüber zu informieren und den Schimmel am besten mithilfe von Fotos exakt zu dokumentieren, um das Ausmaß des Verfalls nachweisen zu können.
Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen und Sie den Vermieter nicht über den Zustand der Wohnung informieren, kann es im schlimmsten Fall passieren, dass Sie Ihre Schadensersatzansprüche verlieren und das vor allem dann, wenn sich der Schimmel weiter ungehindert ausbreiten kann.
Das Gesundheitsrisiko Schimmel
Sollten Sie bereits einmal in einer Wohnung gelebt haben, in der es zu Schimmelbefall gekommen ist oder versuchen Sie diesen aktuell zu bekämpfen, so werden Sie den muffigen Geruch kennen, den Schimmel im Wohnraum hinterlässt. Dieser ist jedoch nicht nur unangenehm, er ist zudem ein Beweis dafür, dass sich bereits Schimmelsporen in der Luft befinden und das nicht zu knapp.
Forscher haben herausgefunden, dass sich bis zu 10.000 Schimmelsporen pro Quadratmeter in der Luft befinden und diese können aufgrund ihrer geringen Größe sehr leicht von Menschen eingeatmet werden. Vor allem, wenn Sie bereits an einer Allergie leiden oder Ihr Immunsystem aufgrund einer Vorerkrankung schwächer ist, gilt es dringend etwas gegen das Gesundheitsrisiko Schimmel zu tun, wie wir gleich noch genauer sehen werden.
Typische Allergiesymptome, die durch das Einatmen von Schimmelsporen entstehen bzw. verstärkt werden können, sind unter anderem folgende:
- ständiges Niesen bzw. Husten
- eine rinnende Nase, obwohl man keinen Schnupfen hat
- juckende, gerötete oder auch tränende Augen
- Hautausschläge, die an eine Neurodermitis erinnern
Vor allem Menschen, die bereits an Asthma leiden oder vielleicht andere Allergien wie zum Beispiel Heuschnupfen aufweisen müssen besonders vorsichtig sein, wenn sich Schimmel in den eigenen vier Wänden bildet.
In diesem Fall haben Sie nämlich ein vergleichsweise höheres Risiko, auf die Schimmelsporen in der Luft allergisch zu reagieren und somit besonders unter den Folgen des Schimmelwachstums zu leiden.
Die Auswirkung einer Schimmel-Infektion bei Immunschwäche
Bei Menschen, die unter einem geschwächten Immunsystem leiden kann es zudem passieren, dass eine sogenannte Schimmelinfektion, eine Mykose ausgelöst wird, die den bereits erkrankten Menschen weiter schwächt und somit eine echte Bedrohung für die eigene Gesundheit darstellt.
Menschen, die ein normal starkes Immunsystem besitzen, haben vergleichsweise ein kaum vorhandenes Risiko an einer Mykose zu erkranken. Menschen, die über folgende Krankheiten bzw. Infektionen besitzen, müssen hingegen besonders vorsichtig sein, wenn Schimmel entsteht:
- an Krebs wie Leukämie oder Lymphedrüsenkrebs erkrankte Personen
- Menschen, die erst vor kurzer Zeit eine Organtransplantation oder auch eine Knochenmarktransplantation hinter sich gebracht haben
- Menschen, die eine HIV Infektion haben
Sollten Sie selber oder eine Person, die gemeinsam mit Ihnen im Haushalt lebt zu einer dieser Risikogruppen gehören, so ist es besonders wichtig darauf zu achten, Schimmelbefall in den eigenen vier Wänden zu vermeiden bzw. diesen möglichst effektiv und schnell zu bekämpfen.
Schimmel in der Mietwohnung – gibt es ein Recht auf Mietzinsminderung?
Generell haben Mieter in Österreich das Recht, eine Mietzinsminderung einzufordern, wenn Schimmel in der Wohnung auftreten sollte.
Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn eindeutig bewiesen werden konnte, dass der Schimmel nicht aufgrund eines Fehlverhaltens des Mieters entstanden ist.
Dazu zählen zum einen falsches Heizen oder auch eine falsche bzw. nicht ausreichende Belüftung der Wohnräume. Wie hoch in diesem Fall die Minderung der Miete ausfallen darf bzw. kann, ist stark davon abhängig, wie groß der bereits vorhandene Schaden ist und in wie weit der Mieter alles in seiner Macht stehende getan hat, um diesen wieder loszuwerden.
Ist die Wohnung aufgrund des Schimmelbefalls praktisch nicht mehr bewohnbar, so kann eine Mietzinsminderung von bis zu 100 % eingefordert werden, wobei in diesem Fall der Auszug aus der Wohnung aufgrund der gesundheitlichen Risiken absolut empfehlenswert ist. Ist der Schimmel ausschließlich in einem Raum zu finden bzw. konnte dieser nach einer umfassenden Renovierung bzw. Behandlung von Profis gemindert bzw. sogar ganz beseitigt werden, fällt die Mieterminderung dementsprechend geringer aus.
Wichtig ist hierbei jedoch für den Mieter, dass er die Herabsetzung der Miete nicht einfach in Eigenregie vornimmt, da ansonsten ein Mietrückstand entsteht, der vom Vermieter eingeklagt werden kann.
Sollten Sie vermuten, dass in Ihrem Fall eine Mietzinsminderung gerechtfertigt ist, so sollten Sie dies dem Vermieter schriftlich mitteilen und im Falle des Falles das Gericht entscheiden lassen, wie hoch diese ausfällt.
Zwar gibt es in Österreich keine genauen Angaben darüber, wie hoch ein solche Reduzierung der Miete ausfallen kann, ein Termin bei der Mietervereinigung oder auch bei der Rechtsberatung kann jedoch sehr schnell Auskunft darüber geben, mit welcher monatlichen Miete man zukünftig rechnen darf.
Die Beseitigung des Schimmels – wer dafür verantwortlich ist
Wenn es erst mal zum Schimmelbefall gekommen ist, stellt sich natürlich sowohl für Mieter als auch Vermieter die Frage, wer nun für die Kosten der Schimmelentfernung aufkommen muss bzw. wer dafür zu sorgen hat, dass die unschönen braunen Stellen wieder der Vergangenheit angehören. Dabei kann in Österreich zwischen zwei verschiedenen Rechtsfällen ausgegangen werden und zwar, ob das Mietrechtsschutzgesetz zur Anwendung kommt oder nicht.
Rechtsfall 1: die Mietwohnung unterliegt dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes
Treten ernsthafte Schäden in einer Mietwohnung auf, so ist der Vermieter in Österreich generell dazu verpflichtet, diese Schäden wieder zu beseitigen und dabei spielt es keine Rolle, ob diese vom Mieter selbst verursacht wurden oder nicht.
Konnte Schimmelbildung festgestellt und mithilfe eines unabhängigen Gutachtens festgestellt werden, dass diese eindeutig vom Mieter selbst durch falsches Lüften oder Heizen verursacht wurde, so kann der Vermieter den Mieter auf Schadensersatz verklagen und die Kosten der Schimmelentfernung werden auf diese Weise gedeckt.
Sollte Schimmelbefall in Ihrer Wohnung vorhanden sein und Sie sich nicht im direkten Gespräch mit Ihrem Vermieter über die Übernahme der Kosten einigen können, obwohl dieser eigentlich dazu verpflichtet ist, so sollten Sie ein Gutachten erstellen lassen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Sie nicht für den Schimmelbefall verantwortlich sind und ob eine Gesundheitsgefährdung aufgrund der vorhandenen Schimmelsporen besteht.
Vielleicht stellen Sie sich nun die Frage, ob Ihre Mietwohnung unter das Mietrechtsgesetz in Österreich fällt oder nicht. In folgenden Fällen kommt das Mietrechtsgesetz zum Einsatz:
- die Mietwohnung befindet sich in einem Gebäude, das bereits vor dem 1. Juli 1953 errichtet wurde und in dem sich mehr als 2 Mietgegenstände befindet. Ein-bzw. 2 Einfamilienhäuser fallen daher nicht in diese Kategorie.
- Eigentumswohnungen, die vermietet wurden und die sich in vor dem 9. Mai 1945 errichteten Häusern befinden und in denen ebenfalls mehr als 2 Mietgegenstände vorhanden sind.
- Wohnungen in geförderten Mietwohnungshäusern, in denen sich ebenfalls mehr als 2 Mietparteien befinden
Rechtsfall 2: Die Mietwohnung fällt nicht oder nur zum Teil in den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes
Handelt es sich bei Ihrer Wohnung in Österreich um ein Mietobjekt, das nicht oder auch nur zum Teil unter das Mietrechtsgesetz fällt, so kommt bei Schimmelbefall das sogenannte ABGB zum Einsatz.
In diesem wurde festgelegt, dass ebenfalls der Vermieter für die Beseitigung des Schadens verantwortlich ist, allerdings kann in solchen Fällen eine Sonderklausel im Mietvertrag eingefügt worden sein, die den Mieter dazu verpflichtet, selbst für die Beseitigung von Schimmelschäden aufzukommen und die vollen Kosten für diese zu tragen.
Es ist daher besonders wichtig, Mietverträge vor dem Unterzeichnen genau zu lesen und ihn auf Sonderregeln dieser Art zu überprüfen, um am Ende keine bösen Überraschungen zu erleben.
Schimmel in der Mietwohnung vermeiden – so funktioniert´s
Natürlich ist es am besten, sich erst gar keine Gedanken über die Beseitigung von Schimmel machen zu müssen und die Entstehung von diesem von Anfang an zu verhindern. Wir haben nun die besten Tipps für Sie zusammengefasst, wie Ihnen dies am besten gelingt:
- regelmäßiges Stoßlüften
Achten Sie darauf, mehrmals am Tag für ca. 5 bis 10 Minuten zu lüften und somit einen ausreichenden Luftaustausch zu ermöglichen. Im besten Fall öffnen Sie für diesen Zweck alle Fenster in Ihrer Wohnung und sorgen so dafür, dass die Feuchtigkeit, die zum Beispiel beim Duschen oder beim Kochen entsteht nach draußen gelangen kann. Sollten Sie ein Badezimmer haben, in dem es kein Fenster gibt, so kann ein sogenanntes Luftentfeuchtungsgerät dafür sorgen, dass sich dennoch kein Schimmel bildet. - Heizkörper freilassen: ein weiterer Tipp, wenn Sie Schimmelbildung im Wohnraum verhindern möchten ist es, Heizkörper freizulassen und weder Möbel noch Vorhänge vor diesen zu positionieren. Auf diese Weise wird nicht nur der Energieverbrauch gesenkt, die Luft kann zudem besser aufgeheizt werden und feuchte Luft kondensiert langsamer an den Wänden.
- Zwischen Wänden und Schränken etwas Platz lassen: Sorgen Sie dafür, Schränke nicht zu dicht an den Wänden zu platzieren, damit die Luft dahinter ausreichend zirkulieren kann. Vor allem an Außenwänden ist das besonders wichtig, damit die in der Luft befindliche Feuchtigkeit sich nicht an der Wand staut.
Für das richtige Raumklima sorgen
Wie wir nun bereits wissen, ist auch das richtige Lüften bzw. Heizen maßgeblich dafür verantwortlich, ob wir Schimmel auf Dauer vermeiden können oder nicht.
Es gibt gewisse Richtwerte, an denen Sie sich in Sachen Temperaturen sowie Luftfeuchtigkeit halten können, um dafür zu sorgen, dass die gefährlichen Sporen keine Überlebenschance haben bzw. nicht das Klima vorfinden das sie benötigen, um sich zu vermehren.
Generell sollten Sie dafür sorgen, dass die Luftfeuchtigkeit in den Räumen nie höher als 60 % ist, wobei für Wohnräume sowie Schlafräumen ein Prozentsatz von 40bis 60 % als normal gilt, in der Küche ein Richtwert von 50 bis 60 % angestrebt werden sollte und im Badezimmer bis zu 70 % Luftfeuchtigkeit in Ordnung sind.
Ein sogenanntes Hydrometer kann Ihnen dabei helfen festzustellen, wie hoch die Luftfeuchtigkeit bei Ihnen zu Hause aktuell liegt und ob diese vielleicht für entstehenden Schimmel verantwortlich ist.
Auch bei Raumtemperatur gibt es einige Richtwerte zu beachten, wobei der optimale Wert in Wohnräumen sowie dem Badezimmer zwischen 20 und 23 °C liegt, in Schlafräumen 17 bis 20° beträgt und sie in der Küche ebenfalls zwischen 18 und 20 °C liegt.
Schimmel entfernen – Hausmittel & Tipps
Sollte es dennoch passiert sein und Sie finden Schimmel in einem oder mehreren Wänden Ihrer Mietwohnung, so gilt es schnell zu handeln. Wie bereits erwähnt, sollte der Schimmelbefall sofort dokumentiert sowie der Vermieter über die weitere Vorgehensweise informiert werden.
Kleine Schimmelflecken können jedoch in den meisten Fällen schnell und einfach entfernt werden. Dabei sollten Sie unabhängig von der jeweiligen Technik darauf achten, einen Artenschutz zu tragen, um die Schimmelsporen, die beim Entfernen des Schimmels in die Luft gelangen, nicht direkt einzuatmen. Des Weiteren ist es zudem empfehlenswert Gummihandschuhe zu tragen, um Hautkontakt zu vermeiden-
Als beliebtes Hausmittel, um Schimmel wieder loszuwerden gilt beispielsweise 70- bis 80-prozentiger Ethylalkohol als echte Wunderwaffe.
Dieser führt dazu, dass die Schimmelsporen oberflächlich abgetötet werden und somit die dunklen Flecken im Handumdrehen wieder verschwinden sollten. Sitzt der Schimmel bereits tief in den Mauern oder befindet er sich in der Tapete, reicht diese Vorgehensweise im Normalfall nicht aus, um den Schimmel dauerhaft loszuwerden. In diesem Fall muss ein Experte zurate gezogen werden.
Natürlich gibt es im Drogeriemarkt auch zahlreiche Schimmelentfernungsmittel, die Wunder versprechen und angeblich dazu führen, dass der Schimmel nicht nur im Handumdrehen verschwindet, sondern endgültig entfernt werden kann.
Der größte Nachteil dieser Fungizide kann darin gesehen werden, dass diese über längere Zeit in der Luft bleiben und somit ebenfalls die Gesundheit der Bewohner gefährden können. Sollten Sie sich dennoch dazu entschieden, zu einer solchen Chemiekeule zu greifen, um den Schimmel zu entfernen ist es empfehlenswert, den Raum danach ausreichend zu lüften und für einige Zeit nicht in diesem aufzuhalten.
Damit die Schimmelbekämpfung wirklich funktioniert: finden Sie die Ursache
Haben Sie erstmal Schimmel an einer oder mehreren Wänden in Ihrer Mietwohnung entdeckt, so sollten Sie zudem unbedingt Ursachenforschung betreiben um herauszufinden, wie dieser erst entstehen konnte.
Leben Sie zum Beispiel bereits länger in der Wohnung und hatten Sie bis vor kurzer Zeit absolut keine Probleme mit Schimmel, haben sich jedoch die klimatischen Bedingungen zum Beispiel aufgrund eines Kälteeinbruchs stark verändert, so kann es durchaus daran liegen, dass Sie zu wenig gelüftet haben und das nun der Grund ist, Sie auf einmal mit Schimmelproblemen zu kämpfen haben.
In diesem Fall sollten Sie nach der Schimmelentfernung darauf achten, mehrmals täglich ausreichend zu lüften und somit für einen besseren Luftaustausch zu sorgen.
Wissen Sie nicht genau, warum der Schimmel entstanden ist, so kann es durchaus sinnvoll sein, einen Schimmelexperten zu engagieren. Dieser wird Ihnen dabei helfen, die Ursache für das schlechter gewordene Raumklima zu finden und Ihnen mit weiteren Tipps und Tricks dabei helfen, Schimmel zu vermeiden.
Anti-Schimmel-Farbe bei Baumängeln
Bildet sich immer wieder Schimmel und konnte auch mithilfe eines Gutachtens festgestellt werden, dass Baumängel dafür verantwortlich sind, dass die Luftzirkulation nicht auf gewünschte Art und Weise stattfinden kann, so ist in vielen Fällen Anti-Schimmel-Farbe die beste Lösung, um neuen Schimmelbefall zu verhindern. Diese sollte jedoch ausschließlich von Experten aufgetragen werden, da es sich um eine besondere Farbe handelt, die die sogenannte Substanz Octylisothiazolinon enthält.
Hinter diesem komplizierten Namen verbirgt sich eine hochgiftige Chemikalie, die ausschließlich mit Gummihandschuhen und einer Atemschutzmaske aufgetragen werden sollte. Des Weiteren muss der Raum nach dem Streichen ausreichend gelüftet werden, um zu verhindern, dass die stark giftige Substanz gesundheitsschädlich ist.
Sollten Sie Schimmel in Ihrer Mietwohnung feststellen, so ist dies noch lange kein Grund, in Panik zu verfallen, dennoch sollten Sie nun schnell handeln. Aufgrund der Gesetzeslage in Österreich ist es empfehlenswert, die Ausprägung des Schimmels mit Fotos zu dokumentieren, den Vermieter über das Problem zu informieren und anschließend erste Maßnahmen zu ergreifen, um die gefährlichen Sporen dauerhaft zu bekämpfen.
Dabei ist es besonders wichtig herauszufinden, wie es überhaupt zu der Schimmelbildung gekommen ist. In den meisten Fällen reicht es bereits aus, von nun an regelmäßiger und gründlicher zu lüften, um weiteren Schimmelbefall zu verhindern. Ist der Schimmelbefall noch nicht besonders weit fortgeschritten reicht es in den meisten Fällen aus, diesen mit hochprozentigem Alkohol zu beseitigen und schon bald können Sie wieder ein schimmelfreies Leben in Ihren vier Wänden genießen.