Sanierungsscheck in Österreich – Förderung, Höhe, Antrag, Voraussetzungen

Wichtig für ein angenehmes Wohnen: Die richtige Heizung

Ist ihr Haus in die Jahre gekommen oder möchten sie auf erneuerbare Energien umstellen, dann bauen Sie nicht einfach los, sondern beantragen Sie die Bundesförderung für thermische Sanierung, auch Sanierungsscheck genannt.

Dadurch können Sie die Umbaumaßnahmen mithilfe von Zuschüssen finanzieren und müssen nicht den gesamten Betrag allein aufbringen.

Förderungsfähige Maßnahmen – Was kann gefördert werden?

Gefördert werden nur thermische Sanierungen, die den Bedarf an Heizwärme um mindestens 40 Prozent reduzieren. Außerdem muss das Wohnhaus in privater Hand sein, älter als 20 Jahre sein und in Österreich stehen.

Dazu zählen:

  • Holzzentralheizungen, die einen Wirkungsgrad des Kessels von mindestens 85 Prozent haben. z.B. Kessel, Elektroinstallationen, Kaminsysteme, Brennstoffbeschickungen, Entsorgungskosten für alte Kessel
  • Wärmepumpenanlagen, die die EHPA-Gütesiegelkriterien vom 07.06.2018 erfüllen. z.B. Speicher, Wärmequellanlagen, Wärmepumpen, Einbindung in das Heizungssystem
  • Nah- und Fernwärmeanschluss, die mindestens 80 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. z.B. Rohrleitungen in der Heizungszentrale, Pumpen, Grabungsarbeiten, Ventile, Übergabestationen
  • Außenfassade, die zu einer Steigerung der Dämmung führen. z.B. innenliegende Wärmedämmung, Maler- und Putzarbeiten, Fassadenanschlüsse, Fassadenelemente, Vermeidungsarbeiten von Wärmebrücken
  • Keller, Dach und Geschossdecken, wobei die Maßnahmen ergänzt werden, die zur Dämmung beitragen. z.B. Dämmungen, Perimeterdämmungen, Dämmung zu unbeheizten Räumen, Estrich, Dampfbremsen, Dachpappe, Abdichtungen, Hochzüge, Unterspannbahnen
  • Fenster und Außentüren, wobei ein Anteil von 75 Prozent der bestehenden Fenster erneuert werden muss. z.B. Eingangstüren, Fensteraustausch, Verschattungssysteme an der Außenfassade, Sanierung von Wintergärten

Zu jedem der aufgeführten Punkte gibt es natürlich auch Maßnahmen, die nicht gefördert werden.

Da gehören alle Arbeiten zu, die nicht zu einer direkten Wärmedämmung des Gebäudes führen.

Hier zählen Wärmeabgabesysteme, Brauchwasserwärmepumpen, Innenausbauten, Neukonstruktionen von Balkonen, Dachstuhlkonstruktionen, Bodenbeläge, Fußbodenheizungen, Kanalarbeiten, Garagentore, Innentüren und alle Maßnahmen, die nicht die Gebäudeumhüllung betreffen.

Zielgruppen für den Sanierungsscheck

Bedingungen für die Bewilligung des Antrages auf Geldzuwendungen im Rahmen der Bundesförderung für thermische Sanierung sind, dass das Gebäude oder die darin befindlichen zu tauschenden Anlagen ein Alter von mehr als 20 Jahren aufweisen.

Es gilt nur für die Eigentümer von Reihenhäusern oder Ein- bzw. Zweifamilienhäusern, die für die erforderlichen Umbauten und für dieses Gebäude noch keinen Antrag zum Sanierungsscheck gestellt haben. Sollte das Haus mehr als zwei Wohnungen besitzen, dann wird ebenfalls kein Antrag bewilligt.

Förderungshöhe der Geldzuschüsse – Sanierungsscheck Höhe in Österreich

Der Betrag, der gefördert wird, wird individuell pro Antrag ermittelt. Es werden zusammengefasst nur 30 Prozent der Investitionskosten gefördert, wenn die Bedingungen für die Genehmigung erfüllt wurden. Außerdem können Planungskosten von bis zu 10 Prozent der Kosten berücksichtigt werden.

Durch den Tausch des fossilen Heizungssystems auf erneuerbare Energien kann mit einem „Raus aus Öl“ – Bonus bis zu 5000 Euro gefördert werden.

Wenn zusätzlich eine thermische Sanierung durchgeführt wird, können nochmal 6000 Euro genehmigt werden. Sollte nur die thermische Sanierung durchgeführt werden, dann gibt es für eine Teilsanierung von 40 Prozent 4000 Euro, bei einer umfassenden Sanierung nach gutem Standard bis zu 5000 Euro und bei einer klimaaktiven umfassenden Sanierung 6000 Euro.

Bei einer Verwendung von Rohstoffen aus nachwachsenden Quellen, die zur Dämmung eingesetzt werden, wenn mindestens bei 25 Prozent aller gedämmten Flächen eingesetzt werden, zusätzlich bis zu 3000 Euro an Förderung.

  • „Raus aus Öl“ – Bonus: tritt in Kraft, wenn das fossile Heizungssystem umgestellt wird, aber nur wenn das Objekt der Maßnahmen, den „guten Standard“ schon aufweist oder im Rahmen der Umbaumaßnahmen eine thermische Sanierung durchgeführt wird.
  • Teilsanierung 40 Prozent: wird genehmigt, wenn der Heizwärmebedarf um mindestens 40 Prozent gesenkt wird durch die Sanierung.
  • „guter Standard“: Das Gebäude muss pro Quadratmeter und im Jahr eine Senkung des Heizwärmebedarf um 63 kWh aufweisen, nach der Sanierung.
  • „klimaaktiv Standard“: Der Heizwärmebedarf sollte auf 50 kWh pro Quadratmeter und im Jahr gesenkt werden.
  • Planungskosten: Diese Kosten können beantragt werden, wenn vor der Umsetzung der Sanierung nicht materielle Leistungen entstehen, so können zum Beispiel die Kosten für den Architekten bezuschusst werden oder sollte im Vorfeld eine Energieberatung durch eine professionelle Firma durchgeführt worden sein, dann kann dies berücksichtigt werden. Die alleinige Ausstellung eines Energieausweises zählt nicht unter Planungskosten, nur im Rahmen der Energieberatung.

Antragstellung

Enthalten müssen im Antrag die geplanten Maßnahmen und die geplanten Kosten sein, dazu müssen die Umbauten von professionellen Firmen durchgeführt werden. Erst wenn die Maßnahme umgesetzt wurde und eine Endabrechnung eingereicht wird, kann die Förderung ermittelt werden, diese muss bis zum 30.09.2021 bei der Kommunalkredit Public Consulting eingereicht werden.

Für die Antragstellung werden folgende Formulare benötigt:

  • Meldezettel vom Einwohnermeldeamt, unabhängig davon ob Sie in der Wohnung oder dem Haus selbst leben.
  • Grundbuchauszug
  • Kostenvoranschläge von einer Firma, die qualifiziert ist, die Maßnahme durchzuführen
  • Förderantrag

Der gesamte Antrag, mit allen Unterlagen wird bei der Bausparkasse eingereicht und die Endabrechnung nach der Beendigung der Sanierung bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH in Wien.

Sollten die Maßnahmen bis zum 30.06.2021 nicht vollständig durchgeführt werden können, dann ist es möglich, dass die bereits geleisteten Umbauten anteilig eingereicht werden und es erfolgt eine Neuberechnung, ob die Senkung des Heizwärmebedarfs erreicht wurde.

Weitere Infos:

Von David Reisner

Der Autor David Reisner beschäftigt sich mit den Themen Wohnen, Bauen,Garten, Einrichtung, Wohnideen und aktuellen Inspirationen rund um den Hausbau und aktuelle Tipps und Trends. In den Ratgebern auf Hausbau Magazin werden vom Betreiber David Reisner aktuelle Tipps umfassend und informativ dargestellt.

Privat ist Herr Reisner auf Veranstaltungen, Tanz-Festivals und Fach-Veranstaltungen im Bereich Online-Marketing anzutreffen.