Brandschutzvorschriften in Österreich – Gesetze & Normen

Bild: Rauchmelder Pflichten und Brandschutz Vorschriften & Normen beim Hausbau beachten
Bild: Rauchmelder Pflichten und Brandschutz Vorschriften & Normen beim Hausbau beachten

In Österreich kommt es jedes Jahr zu etwa 25.000 Bränden. Leider wird dies meist nicht unbeschadet überstanden, zwischen 20 und 60 Personen kommen bei diesen Bränden ums Leben und circa weitere 300 Personen erleiden schwere Verletzungen. Gerade im privaten Bereich kommen viele Brände vor.

60 Prozent aller Brände entstehen im Privathaushalt, so ist es fast schon Pflicht sich mit dem Thema Brandschutz auszukennen. Doch kann unter Brandschutz verstanden werden und welche Brandschutzvorschriften gibt es in Österreich? Unter anderem diese Fragen werden in folgendem Beitrag beantwortet.

Was ist Brandschutz?

Brandschutz bezieht sich auf die Maßnahmen, die ergriffen werden, um Brände zu verhindern, zu kontrollieren und ihre Auswirkungen zu minimieren. Das Hauptziel des Brandschutzes ist der Schutz von Menschenleben, Eigentum und der Umwelt vor den verheerenden Folgen von Bränden.

Brände können schnell außer Kontrolle geraten und große Schäden anrichten. Sie gefährden nicht nur Menschenleben, sondern auch Gebäude, Einrichtungen, wertvolle Ressourcen und die Umwelt. Deshalb sind Brandschutzmaßnahmen wichtig, damit Brände verhindert und bekämpft werden können.

Welche Brandschutzvorschriften gibt es in Österreich?

Die Brandschutzvorschriften in Österreich sind nicht einheitlich in einer Verordnung festgelegt, die für alle Bundesländer gleichermaßen gilt. Es gibt derzeit über 100 verschiedene gesetzliche Reglungen und mehr als 150 Ö-NORMEN. Ebenso gibt es neun länderspezifische Bau- und Feuerpolizeigesetze, die darauf abzielt sind, den Brandschutz zu gewährleisten.

Damit die unterschiedlichen Reglungen der Bundesländer in Einklang gebracht werden können, hat das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) die OIB-Brandschutzrichtlinie entwickelt. Diese Richtlinie wurde mittlerweile von allen Bundesländern in ihre Bauordnungen integriert.

Welche rechtlichen Vorgaben von Brandschutz gibt es in Österreich?

Vor allem die länderspezifischen Baugesetze sowie die OIB sind hinsichtlich des Brandschutzes von großer Bedeutung. Es können allerdings je nach Art des Gebäudes auch Bundesgesetze und EU-Reglungen relevant sein.

Zu den Landesgesetzen und Verordnungen gehören: Bauordnungen, Feuerpolizeiordnungen, Feuerwehrgesetze und Bautechnikgesetzen.

Die Bundesgesetze und Verordnungen umfassen die Arbeitsstättenverordnung, Gewerbeordnung, Acetylenverordnung, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Flüssiggasverordnung, Gasregulativ, Verordnung über brennbare Flüssigkeiten und einiges mehr.

Das EU-Recht ist ebenso in einigen Fällen für die Richtlinien der Europäischen Union relevant.

Welche technischen Anforderungen von Brandschutz gibt es in Österreich?

Neben den rechtlichen Vorgaben gibt es auch technische Anforderungen für den Brandschutz:

  • Hierzu zählen österreichische Normen (ÖNORMEN) und EU-Normen (EN).
  • Technische Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz (TRVB)
  • Richtlinien des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV-Richtlinien)
  • Österreichische Bestimmungen für die Elektrotechnik (ÖVE)

Diese vielfältigen Regelungen und Anforderungen bilden das Grundgerüst des Brandschutzes in Österreich und sollen die Sicherheit von Menschen, Eigentum und Umwelt vor den Gefahren von Bränden schützen.

Beim Hersteller Primo aus Aschau gibt es beispielsweise das passende Brandschutzmaterial für Elektroinstallationen – auch darauf sollte man beim Thema Brandschutz achten.

Anlagentechnischer Brandschutz

Unter anlagentechnischen Brandschutz wird verstanden, dass mit technischen Anlagen die Entstehung von Bränden verhindert werden soll. Zudem sollen Brände hiermit erkannt werden und zusätzlich verhindert werden oder die Ausbreitung des Feuers einzudämmen.

Baulicher Brandschutz

Die Anforderungen an den Brandschutz eines Gebäudes variieren je nach zutreffender Gebäudeklasse (GK 1 – GK 5). Ein Reihenhaus wird zum Beispiel in die Klasse 2 eingeordnet, ein Ein- oder Zweifamilienhaus allerdings in Klasse 1.

Durch die Gebäudeklasse wird die Baustoff-Brennbarkeitsklasse (Euro-Klassen A bis F), das Erfordernis von Brandabschnitten und die Tragfähigkeit der tragenden Bauteile/Konstruktionen und deren Feuerwiderstandsklassen (z.B. R 60, REI 90 und weitere) bestimmt.

Welche Brennbarkeitsklassen der Bauteile und der Baustoffe gibt es innerhalb Österreichs?

Durch die europäische Norm ÖNORM EN 13501 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ und die TRVB, was soviel heißt wie technische Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz, wird die Verwendung von Baustoffen und Bauteilen im Bezug auf den Brandschutz geregelt.

Hier werden die Baustoffe in brennbar und nicht brennbar eingeteilt. Diese Klassifizierung der brennbaren Baustoffe erfolgt anhand von Begriffen aus Baugesetzen und Bauverordnungen. Diese Klassen gibt es:

  • EU-Klassen A und B gelten als nicht brennbar/nicht entflammbar.
  • EU-Klassen B und C gelten als schwer brennbar/schwer entflammbar.
  • EU-Klassen D und E gelten als normal brennbar/normal entflammbar.
  • EU-Klasse F gilt als leicht brennbar/leicht entflammbar.

Allerdings existieren auch zwei weitere zusätzliche Klassifizierungen. Diese sind:

  • Die Klassifizierung nach der Rauchentwicklung oder Qualmentwicklung: EU-3-stufig: s1 bis s3. S1 ist brandschutztechnisch allerdings günstiger. Die Klassifizierung nach der Tropfenbildung oder auch das brennende Abtropfen: EU-3-stufig d0 – d2. Hier ist d0 brandschutztechnisch günstiger anzusehen.

Gibt es eine Rauchmelderpflicht in Österreich?

Es gibt eine Rauchmelderpflicht in Österreich, denn Statistiken beweisen, dass in Gebäuden mit Rauchmelden deutlich weniger Menschen an eine Rauchvergiftung sterben als in Gebäuden ohne Rauchmelder. Zudem muss laut der OIB-Richlinie nun in neu eingerichteten privaten Wohnungen und Häusern und auch Umbauten, ein Rauchmelder installiert sein. Für die Installation dieser muss der Eigentümer aufkommen. Die Mieter sind danach für die Wartung des Rauchmelders zuständig.

Laut OIB-Richtlienie müssen in allen Aufenthaltsräumen wie zum Beispiel Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Kinderzimmer und in Gängen oder Fluchtwegen mindestens ein Rauchmelder installiert sein. Durch häufige Fehlalarme sind Küchen von der Rauchmelderpflicht ausgenommen. Der Grund dafür ist, dass beim Kochen Küchendämpfe entstehen und diese den Rauchmelder auslösen können. Die Rauchmelder müssen der ÖNORM EN 14604:2005 entsprechen.

Eine Feuerlöscherpflicht gibt es in Österreich allerdings nicht. Wer allerdings Brennstoffe wie Heizöl lagert oder eine Garage hat, muss in den meisten Fällen einen Feuerlöscher haben.

Welche Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen gibt es?

Zudem gibt es Feuerwiderstandklassen von Bauteilen. Dieser werden anhand von drei Kriterien klassifiziert:

  • E (Étanchéité) = Hier wird der Raumabschluss (Flammen- und Rauchdichtheit) festgelegt.
  • R (Résistance) = Diese enthält die Erhaltung der Tragfähigkeit nach statischen Erfordernissen.
  • I (Isolation) = Diese Klasse beinhaltet die Wärmedämmung unter Brandeinwirkung

Allerdings müssen nach Bauschutzanforderung am Bauteil oder der Baukonstruktion nur ein oder zwei Kriterien erfüllt sein. Es kann aber auch vorkommen, dass alle drei erfüllt sein müssen.

Die Feuerwiderstandsklassen nach DIN 412 definieren zudem, wie lange das Gebäude oder der Teil des Gebäudes dem Feuer widerstehen muss, um angemessenen Schutz zu bieten:

  • Die F30 (EI 30) gilt als Brand hemmend und muss mindestens 30 Minuten Schutz bieten.
  • Mit der F60 (EI60) muss mindestens 60 Minuten Schutz gewährleistet werden, denn sie gilt als Hochbrand hemmend.
  • Die Brandständige Klasse F90 (EI90) muss mindestens 90 Minuten Widerstand leisten können.
  • Es gibt auch noch die hochbrandbeständige F120 (EI120). Diese muss mindestens 180 Minuten Widerstand leisten können.

Brandabschnittsbildung

Unter Brandabschnitten wird durch Brandwände und brandbeständige Decken abgegrenzte Teile innerhalb eines Gebäudes verstanden. Diese müssen mit selbstschließenden und brandhemmenden Brandschutztüren ausgestattet sein. Außerdem müssen Durchführungen von zum Beispiel Rohen, Lüftungsleitungen oder Kabeln mit Brandschutz-Schottungen verschlossen werden.

Von David Reisner

Der Autor David Reisner beschäftigt sich mit den Themen Wohnen, Bauen,Garten, Einrichtung, Wohnideen und aktuellen Inspirationen rund um den Hausbau und aktuelle Tipps und Trends. In den Ratgebern auf Hausbau Magazin werden vom Betreiber David Reisner aktuelle Tipps umfassend und informativ dargestellt.

Privat ist Herr Reisner auf Veranstaltungen, Tanz-Festivals und Fach-Veranstaltungen im Bereich Online-Marketing anzutreffen.