Scheidung während dem Hausbau – Vermögensaufteilung, Haus auszahlen – Ratgeber

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Eine glückliche Ehe und das eigene Haus – ein Traum, den viele Menschen träumen und an dem viele Pärchen arbeiten.

Manchmal kommt es dann aber doch anders, als man es sich erhofft hatte. Eine Beziehung kann aus den verschiedensten Gründen in die Brüche gehen – auch dann, wenn man bereits dachte, dass es die Liebe des Lebens ist, die bis zum Lebensabend halten wird. Die Ehe endet dann mit einer Scheidung und das Haus sowie viele andere Dinge, werden zu Streitobjekten.

Der Hausbau und die Vermögensaufteilung: Diese Dinge sollte man beachten

Entscheidet sich ein einst glückliches Paar tatsächlich dazu sich scheiden zu lassen, wird ein Haus, welches sich noch im Bau befindet und auf welches sich womöglich noch Schulden befinden, juristisch wie eine Liegenschaft behandelt. Um Komplikationen bereits vornweg auszuschließen, ist es ratsam bereits vor Beginn des Hausbaus, alle Dinge vertraglich zu regeln.

Viele Paare scheuen sich davor, da es ähnlich wie ein Ehevertrag, augenscheinlich Skepsis gegenüber dem Partner aufzeigt – tatsächlich zeigt es aber nur reine Vorsorge und das Bewusstsein, dass jeder nur ein Mensch ist und die Dinge sich schnell ändern können.

So ist eine vertragliche Regelung, was im Falle einer Scheidung passiert, einfach vorausschauend für den Fall der Fälle und um viel Geld zu sparen. Auch wenn die Scheidung noch so unschön ist und möglicherweise im großen Streit entfacht, so ist eine vertragliche Regelung eindeutig.

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Sollte man also für eine mögliche Trennung vorsorgen, ist es ratsam sich mit einem Rechtsexperten hinzusetzen und mit diesem einen Vertrag aufzusetzen, der alle wichtigen Punkte für eine Trennung klärt.

Die Gütertrennung im Falle einer Scheidung

Wurde kein Ehevertrag aufgesetzt, gilt die schlichte Gütertrennung im Falle einer Scheidung. In diesem Fall werden sämtliche Ersparnisse die während der Ehe entstanden, sowie das Gebrauchsvermögen, zwischen beiden Parteien aufgeteilt.

Als Gebrauchsvermögen zählt zum Beispiel das Haus. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Haus bereits fertiggestellt wurde oder es sich noch im Bau befindet. Es spielt auch keine Rolle, ob das Haus im Grunde von beiden Ehepartnern finanziert ist oder nicht.

Haus auszahlen – Worauf achten?

Da jeder Partner aus der Ehe also am Ende die Hälfte des Hauses besitzt, wird es häufig so geregelt, dass ein Ehepartner das Haus behält und dieser den anderen auszahlt.
Oft ist dies aber nicht möglich, da in vielen Fällen keiner der beiden Eheleute den anderen ausbezahlen kann.

Einen Kredit dafür aufzunehmen ist von den meisten auch nicht gewollt und oft auch nicht möglich.

Besonders in Zeiten einer Scheidung ist das dann auch eine zusätzliche Belastung. Aus diesen Gründen endet ein gemeinsam gekauftes oder erbautes Haus während der Ehe bei einer Scheidung häufig in einem Zwangsverkauf, der meist ein Schnäppchen für den Käufer ist, aber auch einen finanziellen Verlust für die in Scheidung lebenden Eheleute bedeutet.

Der Ehevertrag – Vorteile und Tipps

Ein Ehevertrag kann bereits im Voraus alle möglicherweise aufkommenden Problematiken klären und besonders bei sehr unausgewogenen finanziellen Mitteln oder Risiken, die von einem Partner in der Ehe ausgehen, für Gerechtigkeit sorgen.

Hat also ein Partner gute finanzielle Mittel, während der andere zum Beispiel gerade erst aus einem Studium kommt und über kaum Geld verfügt – und finanziert im Grunde nur ein Partner das Haus, während der andere sich ins gemachte Nest setzt, kann ein Ehevertrag dafür sorgen, dass im Falle einer Scheidung auch gerecht wieder aufgeteilt wird.

Während bei der normalen Gütertrennung beide Eheleute die Hälfte des Hauses bekommen würden, könnte mit einem Ehevertrag direkt geregelt werden, dass derjenige, der das Haus finanziert hat, dieses auch im Falle einer Scheidung bekommt.

Der Ehevertrag regelt also bereits im Vornherein die Besitzansprüche beider Parteien, sodass im Falle einer Scheidung nicht nur viele Nerven gespart werden, weil ein Streit überflüssig wäre, sondern auch Geld, weil die Anwälte und Partner nicht mehr regeln müssen, wer was bekommt.

Viele angehende Eheleute sträuben sich davor einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen, da diese der Meinung sind, dass ein Ehevertrag Skepsis und Misstrauen aufzeigt und mit diesen Dingen keine Ehe eingegangen werden sollte. Aber besonders wenn beide Parteien über sehr unterschiedliche Mittel verfügen, ist ein Ehevertrag sehr sinnvoll. Letztendlich zeigt ein Ehevertrag auch weniger Skepsis auf, sondern vielmehr Verstand, dass Dinge sich ändern können.

Scheidung und Baukredite

Baukredite werden rein rechtlich gesehen genauso, wie ganz normale Schulden behandelt – denn das sind sie im Prinzip auch. Baukredite sind finanzielle Mittel, die man bekommt, die man letztendlich aber auch dem Kreditgeber schuldet. Wird der Kredit während der Ehe genommen, müssen auch beide Eheleute für diesen haften, selbst dann, wenn er nur auf einen der beiden Eheleute geschrieben ist, sofern beide Eheleute im Grundbuch stehen.

Im Falle einer Scheidung und einem zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgten Baukredit müssen beide Partner gleichermaßen für die Rückzahlung der Kreditraten sorgen.

Im Falle dass nur ein Partner tatsächlich die Raten an den Kreditgeber zahlt, kann die zahlende Partei vom nicht zahlenden Ex-Partner eine 50-prozentige Rückzahlung des Kredites einfordern, sofern sich das Haus weiterhin im Besitz beider Eheleute befindet.

Das hat den Grund, dass der nicht zahlende Ehegatte sonst die Immobilie nicht nutzen dürfte, wenn er nicht auch seinen Anteil zahlt.
Befindet sich das Haus aber sowieso im alleinigen Besitz des zahlenden Ehepartners, kann dieser auch nicht von dem Expartner eine Zahlung der Raten fordern.

Abwarten mit dem Hausverkauf während der Scheidung

Befindet sich das Haus noch im Bau, ist die Veräußerung des Bauobjektes eine komplizierte Sache, da zum einen das Bauobjekt noch nicht fertiggestellt ist und sich laufende Kosten ständig verändern, zum anderen, weil sich in den meisten Fällen Schulden auf diesen Bau befinden.

Wenn beide Eheleute nicht im totalen Streit die Trennung angehen, ist unter Umständen anzuraten, mit dem Verkauf bis zur Fertigstellung des Hauses zu warten. So können sich die allgemeinen Wogen glätten, über die Umstände noch einmal nachgedacht werden und anschließend sollte man sich immer noch einig sein, gemeinsam das fertige Haus verkaufen zu wollen.

Zwar befinden sich dann oft immer noch Schulden auf dem Wohnobjekt, laufende Zahlungen an beispielsweise die Baufirmen fallen aber weg. Die finanziellen Umstände sind übersichtlicher und die Klärung deutlich einfacher.

Zum anderen gestaltet sich der Verkauf an sich auch viel einfacher. Ein fertiges Haus lässt sich deutlich besser verkaufen als ein Haus, welches sich im Bau befindet, aber noch nicht fertig ist, da dies auch ein Risiko für den Käufer darstellt.

Dieses Risiko geht dann oft zulasten der Verkäufer mit einem deutlich niedrigeren Preis, als das Verkaufsobjekt wert ist.
Damit die gemeinsam geteilte Eigentümerschaft auch im Falle einer Scheidung gut funktioniert, kann es sinnvoll sein, eine Vereinbarung für die Finanzierung sowie die Verwaltung der Liegenschaft zu schaffen. In einem solchen Fall ist es ratsam, einen Gutachter den Wert des Hauses beurteilen zu lassen.

Bei Scheidung den Wert des Hauses auszahlen?

Besteht bei der Scheidung die Gütertrennung, heißt das, dass die Vermögensaufteilung vorgenommen wird. Für die meisten in Scheidung lebenden Ex-Paare ist das einer der wichtigsten Punkte, aber entsprechend auch eines der schwierigsten. Besonders dann, wenn die Scheidung nicht im Guten stattfindet, ist das Vermögen häufig ein großes Streitthema.

Im Grunde wird alles geteilt, was während der Ehe angeschafft und abgeschafft wurde, das schließt auch das Vermögen und die Schulden ein. Alles, was vor der Ehe bestand, bleibt auch getrennt und wird nicht in der Gütertrennung bewertet.

Das Haus stellt hier aber eine Ausnahme dar, denn selbst wenn dieses von einem Partner in die Ehe mitgebracht wurde, es also eigentlich ihm gehört, kann es nicht automatisch von nur dieser Person beansprucht werden.

Die Gründe können dafür sein:

  • beide Eheleute sind auf das Haus angewiesen, da einer sonst keinen Wohnsitz hat
  • die gemeinsamen Kinder sollen nicht aus ihrem gewohnten Zuhause herausgerissen werden

Es ist gesetzlich also für eine Scheidung vorgesorgt, dass auch der Ehepartner dem das Haus eigentlich nicht gehört, keinen wesentlichen Nachteil hat.

Es gibt die Möglichkeit, dass entweder der Partner, der mehr auf das Haus angewiesen ist, dieses übertragen bekommt, oder dass der eigentliche Eigentümer des Hauses in der Immobilie wohnen bleibt, dem benachteiligten Ehepartner aber eine Entschädigung auszahlt.

Lässt sich der Ehepartner, der durch die Heirat zum Miteigentümer des Hauses wurde, darauf ein auszuziehen und sich auszahlen zu lassen, muss die Höhe des Betrages ausgehandelt werden. Diese sollte in der Regel hoch genug sein, damit der ausziehende Ex-Partner sich ein neues Leben aufbauen kann.

Trennungskosten – Was kostet eine Scheidung in Österreich?

Wie viel eine Trennung in Österreich kostet, ist von vielen Faktoren abhängig. Lässt sich der Ehepartner, der durch die Heirat zum Miteigentümer des Hauses wurde, darauf ein auszuziehen und sich auszahlen zu lassen, muss die Höhe des Betrages ausgehandelt werden. Diese sollte in der Regel hoch genug sein, damit der ausziehende Ex-Partner sich ein neues Leben aufbauen kann.

Trennungskosten – Was kostet eine Scheidung in Österreich?

Scheidungen, die im Streit verlaufen, sind in der Regel teurer als Scheidungen, bei der sich beide Parteien noch wohl gesinnt und einig sind.
Viele Kosten sind nicht vorhersehbar, aber diese Punkte haben großen Einfluss auf die allgemeinen Scheidungskosten:

  • strittige Scheidungen verlaufen in fast allen Fällen kostenintensiver als einvernehmliche Scheidungen
  • Unklarheiten, die nicht einvernehmlich geklärt werden können
  • muss eine Liegenschaft übertragen werden und liegt eine Vermögensaufteilung vor oder müssen noch finanzielle Aspekte ausgehandelt werden
  • wie hoch sind die Gerichtsgebühren zu dem Zeitpunkt
  • wie viel Vermögen und Immobilien sind vorhanden, deren Aufteilung ausgehandelt werden müssen
  • sind zusätzliche Gerichtsverfahren nötig oder reicht das eigentliche Scheidungsverfahren
  • ist eine Rechtsberatung nötig oder läuft alles geregelt

Es ist für beide Partner ratsam sich bereits vor der Scheidung über solche Fakten Gedanken zu machen und selbst wenn die Trennung nicht friedlich verläuft, in Ruhe solche Dinge auszuhandeln. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch immens Kosten für beide beteiligten Personen.

Tipps und weitere Informationen zum Thema Scheidung während dem Hausbau in Österreich – Vermögensaufteilung & Haus auszahlen

Von David Reisner

Der Autor David Reisner beschäftigt sich mit den Themen Wohnen, Bauen,Garten, Einrichtung, Wohnideen und aktuellen Inspirationen rund um den Hausbau und aktuelle Tipps und Trends. In den Ratgebern auf Hausbau Magazin werden vom Betreiber David Reisner aktuelle Tipps umfassend und informativ dargestellt.

Privat ist Herr Reisner auf Veranstaltungen, Tanz-Festivals und Fach-Veranstaltungen im Bereich Online-Marketing anzutreffen.