Förderung für den Fenstertausch in der Steiermark

In der Steiermark gibt es Fördermöglichkeiten für den Fenstertausch im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen. Diese Förderungen sind Teil der Bemühungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes und richten sich sowohl an Eigentümer als auch an Mieter von Immobilien.

Kleine Sanierung & Energetische Sanierung

Es gibt zwei Hauptarten von Förderungen: die „Kleine Sanierung“ und die „Umfassende energetische Sanierung“. Bei der „Kleinen Sanierung“ beträgt die Förderung 15 % der förderbaren Kosten. Bei der „Umfassenden energetischen Sanierung“ können Förderungen bis zu 30 % der förderbaren Kosten betragen. Die genaue Höhe der Förderung hängt von den spezifischen Details des Projekts ab.

Voraussetzungen für die Förderung

Um eine Förderung zu erhalten, muss der Antrag nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen und innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellung der ältesten Rechnung gestellt werden. Der Antrag kann online über ein Formular gestellt werden, und es gibt einige notwendige Unterlagen, die eingereicht werden müssen, wie zum Beispiel einen amtlichen Grundbuchauszug, Meldenachweise und Rechnungen inklusive Zahlungsnachweise.

Wer ist für den Antrag zuständig?

Die zuständige Stelle für die Beantragung der Förderung ist das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau. Es ist wichtig zu beachten, dass aufgrund der großen Nachfrage nach diesen Förderungen mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten zu rechnen ist.

Diese Informationen stammen von den offiziellen Webseiten des Landes Steiermark, die detaillierte Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten, Antragsverfahren und erforderlichen Dokumenten bereitstellen​.

FAQ zum Thema Fenstertausch Förderung

1. Wer kann die Förderung für Fenstertausch in der Steiermark beantragen? Eigentümer, Mieter und Bauberechtigte von Wohnungen oder Liegenschaften können die Förderung beantragen.

2. Welche Arten von Förderungen gibt es für Fenstertausch? Es gibt zwei Hauptarten von Förderungen: „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische Sanierung“. Bei der „Kleinen Sanierung“ beträgt die Förderung 15 % der förderbaren Kosten, bei der „Umfassenden energetischen Sanierung“ bis zu 30 %.

3. Wie und wo kann ich den Förderungsantrag stellen? Der Antrag kann online über ein spezielles Formular auf der Website der Steiermärkischen Landesregierung gestellt werden.

4. Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt? Zu den notwendigen Unterlagen gehören ein amtlicher Grundbuchauszug (nicht für Mieter), Meldenachweise, Bestätigung der Gemeinde für die Bau- und Benützungsbewilligung, Baubewilligung, Fotos, WS Datenblatt (ab 3 Wohnungen), Rechnungen inkl. Zahlungsnachweise sowie eine Leistungsbeschreibung und Kostenaufteilung.

5. Gibt es eine Frist für die Antragstellung? Ja, der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen und ab Ausstellung der ältesten Rechnung gestellt werden.

6. Fallen Kosten für den Antrag an? Nein, es fallen keine Kosten für den Antrag an.

7. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der „Kleinen Sanierung“ förderbar? Zu den förderbaren Maßnahmen zählen die Verbesserung der thermischen Qualität von Außenbauteilen, Maßnahmen am Haustechniksystem, Sicherheitsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen und Veränderungen von Wohnraum.

8. Wer ist die zuständige Stelle für den Antrag? Die zuständige Stelle ist das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau.

9. Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen? Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Bearbeitung mehrere Monate in Anspruch nehmen.

10. Gibt es Besonderheiten bei der Förderung für Heizungstausch und Solarthermie? Ja, es gibt spezielle Förderungsmöglichkeiten für den Ersatz fossiler Heizsysteme oder Stromheizungen sowie für die Errichtung solarthermischer Anlagen.

Glossar zum Thema – Begriffserklärungen

  • Fenstertausch: Der Austausch alter Fenster durch neue, energieeffiziente Fenster. Beispiel: Beim Fenstertausch wurden die alten, undichten Fenster durch moderne Doppelverglasung ersetzt.
  • Energieeffizienz: Die Effizienz, mit der ein System Energie nutzt. Beispiel: Durch den Fenstertausch konnte die Energieeffizienz des Hauses deutlich verbessert werden.
  • Sanierung: Renovierung oder Verbesserung einer bestehenden Struktur. Beispiel: Die Sanierung des Altbaus umfasste auch einen Fenstertausch.
  • Förderung: Finanzielle Unterstützung durch staatliche oder private Stellen. Beispiel: Die Förderung half uns, die Kosten für den Fenstertausch zu decken.
  • Thermische Qualität: Die Fähigkeit eines Materials, Wärme zu isolieren. Beispiel: Die thermische Qualität der neuen Fenster ist wesentlich höher als die der alten.
  • Kleine Sanierung: Ein Förderprogramm für kleinere Renovierungsmaßnahmen. Beispiel: Wir beantragten eine Förderung für die kleine Sanierung unseres Wohnhauses.
  • Umfassende energetische Sanierung: Ein Förderprogramm für weitreichende Energieeffizienzmaßnahmen. Beispiel: Die umfassende energetische Sanierung beinhaltete neben dem Fenstertausch auch eine Dachdämmung.
  • Förderfähige Kosten: Kosten, die für eine Förderung in Frage kommen. Beispiel: Die förderfähigen Kosten des Projekts beliefen sich auf 20.000 Euro.
  • Eigentümer: Eine Person, die rechtlich ein Eigentum besitzt. Beispiel: Als Eigentümer des Hauses bin ich für den Fenstertausch verantwortlich.
  • Mieter: Eine Person, die eine Wohnung oder ein Haus mietet. Beispiel: Als Mieter kann ich eine Förderung für den Fenstertausch beantragen.
  • Bauberechtigte: Personen, die das Recht haben, Baumaßnahmen durchzuführen. Beispiel: Als Bauberechtigter kümmere ich mich um den Fenstertausch.
  • Online-Antrag: Ein Antragsverfahren, das digital über das Internet abgewickelt wird. Beispiel: Der Online-Antrag für die Förderung war einfach und schnell ausgefüllt.
  • Grundbuchauszug: Offizielles Dokument, das das Eigentum an einer Immobilie bestätigt. Beispiel: Für den Förderungsantrag benötigte ich einen aktuellen Grundbuchauszug.
  • Meldenachweis: Dokument, das den Wohnsitz einer Person bestätigt. Beispiel: Mein Meldenachweis war notwendig, um die Förderung zu beantragen.
  • Baubewilligung: Genehmigung der zuständigen Behörde für Baumaßnahmen. Beispiel: Für den Anbau benötigten wir eine separate Baubewilligung.
  • Fertigstellungsanzeige: Dokument, das das Ende der Bauarbeiten bestätigt. Beispiel: Nach Abschluss des Fenstertauschs reichten wir die Fertigstellungsanzeige ein.
  • WS-Datenblatt: Ein Dokument, das wichtige Informationen zu Wärme- und Schallschutz enthält. Beispiel: Das WS-Datenblatt der neuen Fenster zeigte deutliche Verbesserungen.
  • Kostenaufteilung: Detaillierte Aufschlüsselung der Kosten eines Projekts. Beispiel: Die Kostenaufteilung für den Fenstertausch umfasste Material- und Arbeitskosten.
  • Leistungsbeschreibung: Detaillierte Beschreibung der durchgeführten Arbeiten. Beispiel: Die Leistungsbeschreibung für den Fenstertausch wurde dem Antrag beigefügt.

 

Von David Reisner

Der Autor David Reisner beschäftigt sich mit den Themen Wohnen, Bauen,Garten, Einrichtung, Wohnideen und aktuellen Inspirationen rund um den Hausbau und aktuelle Tipps und Trends. In den Ratgebern auf Hausbau Magazin werden vom Betreiber David Reisner aktuelle Tipps umfassend und informativ dargestellt.

Privat ist Herr Reisner auf Veranstaltungen, Tanz-Festivals und Fach-Veranstaltungen im Bereich Online-Marketing anzutreffen.