Einreichplan zeichnen für ein Haus – Inhalt, Checkliste, Kosten, Maßstab, Entwurfsplan

Wichtig: Alle Details beim Einreichplan für ein Haus beachten! Bild: @ira_lichi via Twenty20
Wichtig: Alle Details beim Einreichplan für ein Haus beachten! Bild: @ira_lichi via Twenty20

Was ist ein Einreichplan?

Ein Einreichplan wird auch als Genehmigungsplan bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht um einen Bau- oder Konstruktionsplan, nach welchem das Bauunternehmen später das Gebäude erstellt. Dies ist er ein juristischer Plan. Dadurch wird die Genehmigung des Vorhabens und damit der Baubescheid von der zuständigen Behörde eingeholt.

 

Einreichplan für ein Haus zeichnen – Von Profis unterstützen lassen

Generell ist der Einreichplan eine zeichnerische Darstellung des Objektes, welches erstellt werden soll, einschließlich aller der Außenanlagen.

Hiermit wird verdeutlicht, dass sämtliche baurechtlichen Angaben eingehalten werden. Diese Vorgaben sind zum Beispiel der Abstand des Hauses von der Grenze des Grundstücks, die Größe, die Gebäudehöhe sowie die Lage.

Wer darf den Einreichplan unterzeichnen & erstellen?

In Österreich dürfen lediglich bestimmte Personengruppen, welche dazu befug sind, den Einreichplan unterzeichnen und diesen vorher erstellen. Hierzu gehören Baumeister und Architekten.

Welchen Maßstab hat ein Einreichplan?

Der Einreichplan ist stets im Maßstab 1:100 ausgeführt, das bedeutet 1 Zentimeter im Plan ist 1 Meter im geplanten Objekt bzw. am Grundstück. Eine Ausnahme davon ist der Lageplan, jener ist normalerweise im Maßstab 1:500 ausgeführt.

Informationen für die örtliche Baubehörde – Was braucht man zur Zustimmung?

  • Zugleich benötigt die örtliche Baubehörde detaillierte Informationen über das geplante Gebäude, um die Zustimmung zu geben. Daher ist es nötig, sehr genau zu arbeiten, damit die Entscheider keine Missstände finden.
  • Eventuell müssen die Bauherren noch nachbessern, das kostet Nerven und Zeit oder diese erhalten am Schluss einen ablehnenden Bescheid, welcher den Beginn des Baus auf unbestimmte Zeit verzögert oder die Pläne gänzlich zunichtemachen kann.
  • Jedoch ist der Bauherr nicht jene Person, welche den Einreichplan erstellen muss.
  • Jene Aufgabe ist für einen Laien zu schwierig.
  • Daher ist es der verantwortliche Planer, der an dieser Stelle ein professionelles Dokument mit den nötigen Details erstellen muss.

Weiterführende Informationen, Tipps & Quellen zum Thema

https://www.mein-einreichplan.at/
https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/planen/richtlinien/checkplan.html
https://www.wohnnet.at/bauen/bauvorbereitung/einreichplaene-19715

Wie soll das Haus aussehen?

Jeder Eigentümer steht am Anfang vor vielen Fragen. Wichtig ist dabei, wie das Haus aussehen soll, das gebaut werden soll und welche Formalitäten muss erfüllt werden müssen.

Entwurfsplan als Basis für den Einreichplan

Wichtig ist ebenfalls, ob es bestimmte Pläne gibt, welche erstellt und umgesetzt werden müssen. Um den Einreichplan zu erstellen, benötigt der Bauherr zunächst einen Entwurfsplan. Nach einem Einreichplan folgt danach der Polierplan. Sämtliche der Varianten fallen unter die Pläne für das Haus, die mit jedem Objekt verbunden sind.

Wie wird der 3D Entwurfsplan erstellt?

  • Um den Einreichplan für das Haus zu verstehen, wird zuerst der Entwurfsplan dargestellt. Hierbei handelt es sich meist um den 3-D-Plan, welcher mithilfe von Computerprogrammen gezeichnet wird. Die Grundlage dafür sind die Daten aus der Statistik.
  • Diese werden von Bauingenieuren ermittelt, welche sich hierbei an den örtlichen Vorstellungen des Bauherrn ausrichten. Dabei sieht der Auftraggeber das spätere Objekt und erhält zugleich eine erste Vorstellung von den entstehenden Kosten.
  • Möchte dieser noch Änderungen, dann lassen diese sich an dieser Stelle schnell einpflegen. Um den Einreichplan zu erstellen, muss dieser als Entwurfsplan schon vorliegen.
  • Jener Plan wird von dem Architekten erstellt. Außer seinem Honorar müssen zugleich die Gebühren der Behörde in dieser Berechnung berücksichtigt werden. Der Bauherr sollte hierbei mit etwa zehn Prozent der geplanten Bausumme rechnen.

Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Jene Kosten werden zugleich durch die Unterlagen und die hiermit verbundenen Tätigkeiten verursacht. Ale Erstes benötigt die Behörde das Ansuchen. Diesem werden die Pläne für das Bauvorhaben beigefügt. Diese müssen in dreifacher Ausführung beigelegt und vorher kopiert werden.

Energiekosten müssen genannt werden

Danach folgen die Grundbuchzustimmung, und die Grundbuchabschrift. Wer das Objekt bauen und den Einreichplan einreichen möchte, der muss zugleich die künftigen Energiekosten ebenfalls benennen. Jene Kosten werden durch einen Energieausweis wiedergegeben. In diesem beurkundet der künftige Eigentümer sowohl den Schall- als auch den Wärmeschutz.

Angabe der Stellplätze für mögliche Mieter

  • Für jedes Objekt benötigt der Eigentümer zugleich eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen, auf welchen er und die möglichen Mieter die Autos ab- oder unterstellen können.
  • Der dazu notwendige Nachweis wird ebenfalls von der Baubehörde geprüft. Hinzu kommen die Anliegerleistungen. Diese sind eine wichtige Voraussetzung, um die Liegenschaft baureif zu machen.

Wie wird aus einem Grundstück ein fertiger Bauplatz?

Durch jenen Beweis erst wird aus dem Grundstück ein fertiger Bauplatz. Verfügt der Besitzer zum Beispiel über Flächen, welche direkt an einer Straße liegen, kann er diese kostenlos an die Gemeinde oder die Stadt abtreten. Dabei handelt sich um die Grundfläche für die öffentlichen Verkehrsflächen.

Anschlusskosten anführen – Worauf achten?

Dagegen sind die Anschlusskosten für Gas-, Strom- und Wasser und den Kanal in einer separaten Abrechnung enthalten. Wer einen Einreichplan erstellen möchte, der muss zugleich die Gestaltung der Außenanlagen sowie des Gartens berücksichtigen. In Zusammenhang mit den Vorschriften sind dabei alle oder nur definierte Optionen erlaubt. Daher legt der Bauherr einen solchen Plan vor dem Beginn der ersten Baumaßnahmen vor, um sich überflüssige Kosten zu ersparen.

Die Bedeutung der Baugenehmigung für den Einreichplan

Der Architekt hat zuerst die Wünsche, Anforderungen und die Ideen des Bauherrn zu Papier bzw. in eine digitale Form gebracht und die Aufstellung der Kosten erstellt. Was diese danach benötigen, ist ein Einreichplan. Dieser Entwurf muss vor allem den Vorstellungen entsprechen und zugleich sämtliche behördlichen Auflagen erfüllen. Ein Einreichplan ist deshalb die Grundlage für jedes Baugenehmigungsverfahren.

Bauordnung in Kärnten mit weniger Einschränkungen

Jedoch arbeiten die Bauämter in Österreich besonders unterschiedlich. Kärnten ist fortschrittlich. Die Bauordnung in Kärnten sieht generell wenige Einschränkungen vor. Andere österreichische Regionen sind dabei erheblich strenger. Reglungen wie das Verbot von Flachdächern oder die Regelung, dass das Objekt in einer Flucht mit den benachbarten Häusern erstellt werden muss, um auf diese Weise ein harmonisches Bild im Ort zu gewährleisten. Die Bauherren sollten sich daher beizeiten beim zuständigen Bauamt erkundigen, worauf dabei zu achten ist. Auf diese Weise können diese unnötige Neuplanungen vermeiden.

Verhandlung & Einreichplan – Worauf achten?

Wenn der Einreichplan den Behörden vorliegt, dann folgt die Verhandlung. Diese findet am Grundstück vor Ort statt. Die Konturen und die Eckpunkte des Hauses müssen dazu am Grundstück abgesteckt sein, damit sich sämtliche an der Verhandlung Beteiligten ein optimales Bild von dem Vorhaben machen können. Außer den Vertretern der Kommune sind auch die Nachbarn zu dieser Bauverhandlung eingeladen und dürfen dabei mögliche Bedenken äußern.

Was muss ein Einreichplan beinhalten?

Weil das Bauwesen der Gesetzgebung des Landes unterliegt, unterscheiden sich die konkreten Verfahrensabläufe und Vorschriften beim Stellen des Antrags zum Bau von Bundesland zu Bundesland.

Auskunft darüber bekommen die Bauherren bei der zuständigen Behörde bzw. dem Magistrat oder dem Gemeindeamt. Viele Informationen müssen jedoch stets im Einreichplan bereits enthalten sein.

Baupläne, Bauansuchen & Co

Zu jenen Informationen gehören die Baupläne in der dreifachen Anlage, das Bauansuchen, die physikalische Baubeschreibung, die Grundbuchzustimmung und die Grundbuchabschrift, ein Nachweis über die mögliche Stellplatzverpflichtung, ein Gestaltungskonzept für die äußeren Anlagen, die Berechnung der Anliegerleistung, der Kanalanschlussbescheid sowie die statisch bedeutende Vorbemessung.

Einreichplan – Lageplan & Einergieausweis beachten

  • Zudem muss der Einreichplan stets auch einen Lageplan und einen Energieausweis beinhalten. Letzterer muss von einem Vertreter einer hierzu befugten Berufsgruppe erstellt werden muss und beinhaltet unterschiedliche Kennwerte, die die Gesamtenergieeffizienz des Objektes beschreiben.
  • Dabei wird der Lageplan von einem Geometer erstellt. In aller Regel wird dieser Plan im Maßstab 1:200, 1 : 250 oder 1 : 500 erstellt, was diesen von den ebenfalls zum Einreichplan zugehörigen Grundrissen, Ansichten und Schnitten unterscheidet, denn diese werden in dem Maßstab 1:100 geschaffen.
  • Beim Lageplan und beim Energieausweis gibt es je nach Bundesland ebenfalls Unterschiede.

Wo kann ich die Baugenehmigung beantragen?

Die Baugenehmigung wird bei den Kommunen beantragt, jede Gemeinde hat dabei eine separate Einreichstelle, bei welcher alle notwendigen Unterlagen einzureichen sind.
Die Sachbearbeiter benötigen dazu in aller Regel einige Wochen, um über die Bewilligung zum Bau zu entscheiden.

Zudem werden die direkten Grundstücksnachbarn über das Vorhaben informiert und deren die Einspruchsfrist liegt bei 14 Tagen. Wenn die Bewilligung zum Bau erteilt ist, muss innerhalb der kommenden vier Jahre mit dem Bauvorhaben begonnen werden, da ansonsten die Baubewilligung erlischt. Mit der Erteilung der Baubewilligung ist die Rolle des Einreichplans jedoch noch nicht am Schluss, denn dieser dient als Basis für die Erstellung des. Polier- bzw. Ausführungsplans.

Von David Reisner

Der Autor David Reisner beschäftigt sich mit den Themen Wohnen, Bauen,Garten, Einrichtung, Wohnideen und aktuellen Inspirationen rund um den Hausbau und aktuelle Tipps und Trends. In den Ratgebern auf Hausbau Magazin werden vom Betreiber David Reisner aktuelle Tipps umfassend und informativ dargestellt.

Privat ist Herr Reisner auf Veranstaltungen, Tanz-Festivals und Fach-Veranstaltungen im Bereich Online-Marketing anzutreffen.