Oftmals, gerade in Miethäusern gibt es Querulanten, die ein entspanntes Miteinander durch ihre Art und Weise, oftmals erschwern. Man könnte meinen, dass solche Menschen nichts anderes zu tun haben, als sich um das Verhalten ihrer Nachbarn zu sorgen. Es ist sicherlich ärgerlich, wenn man feststellt, dass der eigene Nachbar mal wieder den Müll durchsucht hat. In einigen Fällen reiche solche Nachbarn sogar Beschwerde bei der Stadt oder dem Müllentsorger ein.
Ein solches Treiben seines Nachbarn kann man jedoch gesetzlich kaum unterbinden, denn es gibt diesbezüglich keinen Paragraphen.
- Hat sich ein Nachbar zum Hilfssheriff berufen und widmet diesem Job seine ganze Aufmerksamkeit, so ist es letztendlich ärgerlich für alle Mitbewohner und kann zudem teuer werden.
- Vorweg mag eins gesagt sein, es ist nicht verboten nachzusehen, ob der Müll der Nachbarn auch ordnungsgemäß getrennt wurde.
Ignoranz ist oftmals besser, als es Wutausbrüche sind
Natürlich können Sie sich über den sicherlich beliebten Nachbarn aufregen und immer wieder mit diesem streiten, doch wird dies letztendlich zu nichts führen. Manchmal bringt es mehr solche Personen zu ignorieren, denn ansonsten wird das Verhalten Ihres Nachbarn zur Lebensaufgabe.
- Findet Ihr Mitbewohner in dem gelben Sack oder im Restmüll etwas, das dort nicht hingehört, so können Sie leider nichts daran ändern. Sie haben für dieses Verhalten keine rechtliche Handhabe. In vielen Fällen ist es für Ihre Mitmenschen ein Hobby, wenn sie ihre Nachbarn piesacken können.
- Hierbei kann es sich um ältere Menschen handeln, die Ordnung gewohnt sind oder solche, die nach Eintritt des Rentenalters nach einer Aufgabe suchen. Es gibt jedoch auch andere Menschen, allen Altersklassen, die auf der Suche nach Aufmerksamkeit sind.
Sie können sich gegen nicht gerechtfertigte Handhabungen währen
Die meisten Mülldurchwühler belassen es nicht dabei. Sie beschweren sich bei Ihnen oder schreiben einen Beschwerdebrief an Ihren Vermieter. Im schlimmsten Fall wird ein Brief an die Stadt oder das Entsorgungsunternehmen gerichtet, manchmal sogar eine Anzeige erstattet.
Dies ist für Betroffene oftmals sehr belastend, denn man muss sich mit Nichtigkeiten herumärgern.
Sie können sich jedoch wehren, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Ihren Müll stets richtig getrennt haben und Sie sich nichts vorzuwerfen haben. Es gibt jedoch einige Vor- und Nachteile, wenn Sie gegen einen solchen Querulanten vorgehen möchten.
Vorteile
- Sie können sich schriftlich an Ihren Nachbarn wenden
- Ein gerichtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch ist möglich
- Ignorieren Sie Ihren Nachbarn, da er nur Aufmerksamkeit erzielen möchte
Nachteile
- Nachbarn haben diesbezüglich Narrenfreiheit
- Es gibt keine Gesetze, die das Mülldurchsuchen verbieten
Gehört Müll nicht zur Privatsphäre?
Im Prinzip ist es richtig, dass der eigene Müll, dem Entsorger sein Eigentum ist, ähnlich, wie es bei Sperrmüll der Fall ist. Hier gibt es jedoch eine Art Grauzone. Durchwühlt Ihr Nachbar Ihren Müll und macht sich hierbei lediglich Gedanken um die richtige Mülltrennung, kann man hiergegen nichts unternehmen.
Dies wird vom Staat geduldet. Sollte es jedoch so sein, dass Ihr Nachbar in Ihrem Müll einen an Sie gerichteten Brief findet und diesen lesen, so dringt er in Ihre Privatsphäre ein. Dieses Verhalten ist nichts rechtens und kann sogar geahndet werden.
Wie kann ich gegen einen Müllkontrolleur vorgehen?
Sind Sie es leid sich ständig mit Ihrem Nachbarn herumzuschlagen und sind täglichem Stress ausgesetzt, dann können Sie es mit einem Brief versuchen. Ihr Nachbar weiß ja nicht unbedingt, dass ein solcher Brief nicht wirklich etwas bringt und er alle Rechte auf seiner Seite hat.
- Bitten Sie ihn in einem Schreiben darum, dass er das Durchwühlen des Mülls ab sofort unterlassen soll, da Sie ansonsten rechtliche Schritte gegen ihn einleiten würden.
- Teilen Sie ihm mit, dass er nicht die Funktion einer häuslichen Kontrollinstanz inne hat und er in Ihre Privatsphäre eindringt. Sollte es noch mehr Nachbarn geben, die sich ebenfalls über das Verhalten Ihres Nachbar aufregen, so lassen Sie diese den Brief ebenfalls unterschreiben. Manchmal kann es hilfreich sein, wenn Sie Unterstützung durch andere Mieter bekommen.
Trenne ich meinen Müll nicht richtig, kann das Folgen für mich haben?
Es wurde das sogenannte Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (in Deutschland) ins Leben gerufen, welches jeden Mieter und Eigenheimbesitzer dazu verpflichtet, dass er seinen Müll ordnungsgemäß trennt. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann der Vermieter oder auch die Stadt, sowie das Entsorgungsunternehmen eine Abmahnung schreiben.
Wird der Müll nicht richtig getrennt, so handelt es sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat. Die Rede ist hier von einer sogenannten Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Vergehen wird man noch ermahnt und die eventuell zu zahlende Strafe fällt recht gering aus. Diese kann zwischen 10 und 100 Euro liegen. Wird man bei einem wiederholten Verstoß zur Rechenschaft gezogen, so kann sich die Strafe in einem vierstelligen Bereich bewegen.
Darf die Müllabfuhr sich weigern den Müll mitzunehmen?
Es besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass die Müllabfuhr unter bestimmten Umständen den Müll nicht mitnimmt und Sie sich selbst um die Entsorgung kümmern müssen.
- Der Deckel der Mülltonne lässt sich nicht mehr schließen, da die Tonne zu voll ist
- Die Mülltonne wurde mit mehr als 20% falschem Müll befüllt
- Der Müll wurde zu stark verdichtet, sodass die Tonne viel zu schwer ist
- Die Mülltonne steht am Abholtag nicht bereit
- Die Mülltonne ist nicht frei zugänglich
Der Vermieter ist jederzeit dazu berechtigt, die Gebühren für die Müllentsorgung zu erhöhen, da dieser auch die Person ist, von der ein höherer Abschlag verlangt wird, wenn es zur falschen Mülltrennung kommt. Nicht immer ist direkt ersichtlich, wer eigentlich der Übeltäter war, daher wird diese Umlage auf alle Mieter gleichermaßen verteilt. Dies kann natürlich auch zu Streitigkeiten führen.
Letztendlich ist es so, dass ein Mieter nicht belangt werden kann, wenn er den Müll durchsucht, jedoch kann der Vermieter bei falscher Mülltrennung durchaus zur Rechenschaft gezogen werden. In den meisten Fällen geschieht dies durch eine Abmahnung oder ein Bußgeld, welches verhängt wird.