Entsorgung von Bauschutt und Co.

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Bauschutt Copyright: SmilodonArt, Bigstockphoto.com

Bei der Neugestaltung von Haus und Garten fällt in der Regel einiges an Bauschutt und Sperrmüll an. Sind die Arbeiten beendet, lässt sich ein ganz nach eigenem Geschmack konzipiertes, modernes Ambiente genießen. Weniger schön ist der Abfallberg, der sich vor der Tür stapelt.

Er erfordert einen weiteren umfangreichen Einsatz, wenn sich Hausbesitzer selbst darum kümmern möchten. Für den Abtransport größerer Bauschuttmengen und Teile für den Sperrmüll muss ein geeignetes Fahrzeug oder zumindest ein Autoanhänger besorgt werden. Um diese fachgerecht zu entsorgen, müssen verschiedene Stellen angefahren werden.

Was fällt laut Abfallwirtschaftsgesetz unter Bauschutt?

Sämtliches Abbruchmaterial, das durch Renovierungsarbeiten anfällt, zählt zu Bauschutt. Beinhaltet sind somit auch Fliesen, Dusch- und Badewannen etc., die im Zuge der Badezimmersanierung entfernt wurden.

Im Einzelnen sind dies:

  • Asphalt
  • Beton
  • Bitumen
  • Faser-, Asbestzement
  • Kaminsteine, Schamotte
  • Kies, Sand, Split
  • Mauerstein auf Gipsbasis
  • Mörtel, Verputze
  • Porzellan, Glas, Fliesen
  • Stukkaturmaterial
  • Ziegel, Klinker

Vorteile der Anmietung eines Containers

Wer einen Abfall-Container oder eine Bauschutt-Mulde mietet, erspart sich einen großen Zeitaufwand. Anlieferung und Abholung sind ebenso wie die Abfallentsorgung im Mietpreis beinhaltet.

Damit erübrigt sich die Mülltrennung vor Ort, sie wird von der beauftragten Firma übernommen. Mieter tragen ausschließlich dafür Sorge, dass die Anforderungen für den Lkw zur Aufstellung des Behältnisses erfüllt sind.

So muss eine befestigte und tragbare Zufahrt, die frei befahrbar ist, vorhanden sein. Erforderlich sind eine Fahrbreite von mindestens 3,5 Metern und eine Mindest-Durchfahrtshöhe von 4 Metern. Für die Größe der Aufstellfläche spielt nicht nur das Containermaß eine Rolle, sondern auch der umliegende Platz, der für das Abstellen und Hochheben erforderlich ist.

Sortieren von wiederverwertbarem und nicht recycelbarem Bauschutt

Bei der selbstständigen Entsorgung ist es wichtig, eine Trennung der Baurestmassen vorzunehmen. Etwa 75 Prozent sind recyclefähig, gesetzliche Vorschriften finden sich in der Baustoffrecycling-Verordnung. Zahlreiche Baustoffe lassen sich zu sogenannten Sekundärbaustoffen, darunter Tragschichten und Schüttmaterial, verarbeiten. Häufig kommen sie für den Wegebau zum Einsatz.

Auch unbehandeltes Bauholz ist wiederverwertbar, beispielsweise als Heizmaterial. Vorsicht ist hingegen bei beschichtetem, chemisch kontaminiertem und verschmutztem Abfallholz geboten. Risiken bestehen insbesondere bei beinhalteten Umweltgiften wie Arsen, Blei, Cadmium, Chlor etc. Diese dürfen nur gefiltert in die Außenluft gelangen. Sie werden ausschließlich in speziellen Verbrennungsanlagen, die mit einer Rauchgasreinigung ausgestattet sind, verbrannt.

Umgang mit gefährlichen Stoffen

Zum Beispiel lösungsmittelhaltige Lacke und Farben zählen zu den Gefahrenstoffen, sie gehören in den Sondermüll. Dies gilt ebenso für Folien, Abdeckmaterialien und ähnlichem, auf denen sich Spuren davon befinden.

Speziell entsorgt werden müssen außerdem

  • Desinfektions- und Insektenvertilgungsmittel,
  • Fotochemikalien,
  • Laugen,
  • Pestizide,
  • ölhaltige Abfälle sowie
  • Säuren.

Eine kostenlose Problemstoffsammlung wird in allen Gemeinden Österreichs angeboten. Informationen über regionale Sammelstellen und Öffnungszeiten erhält man bei der örtlichen Behörde oder dem zuständigen Abfallverband.

Gefahrstoff Asbest

Häufig vertreten unter den gefährlichen Baurestmassen ist Asbest. Seine Verwendung ist in Österreich seit dem Jahr 1990 gesetzlich verboten. In vielen alten Häusern, beispielsweise als Dämm- und Schutzmaterial in Wand sowie Dach, ist er jedoch noch immer zu finden. Zu beachten ist, dass nur speziell ausgerüstete Fachfirmen die Entfernung und Entsorgung als Sondermüll vornehmen dürfen. Gesetzlich vorgeschrieben ist für die eingesetzten Arbeiter die Nutzung einer extra Schutzausrüstung. Zudem müssen zahlreiche weitere allgemeine Vorschriften eingehalten werden. Festgelegt sind diese im ASchG, der PSA, GKV, VGÜ und KennV.

Entsorgung von elektronischen Geräten

Weltweit fallen rund 50 Millionen Tonnen Elektroschrott an. Davon wird jährlich nur etwa ein Fünftel recycelt. D.h., ein Anteil von 80 Prozent wird entweder illegal in Entwicklungsländer verbracht, deponiert oder verbrannt. Wer elektronische Geräte zu den Sammelstellen bringt, trägt zur Ressourcenschonung und damit zum Umweltschutz bei.

Selbst kleinste Elektroprodukte gehören nicht in den Hausmüll. Durch eine fachgerechte Verwertung liefern sie einige wertvolle Rohstoffe. Für große Geräte wie Waschmaschinen, E-Herde, Kühlschränke, Geschirrspüler und Bildschirmgeräte besteht die Möglichkeit, diese an den Händler bzw. Lieferanten eines neuen gleichartigen Elektrogeräts zu übergeben. Er ist verpflichtet, diese anzunehmen und sie der Verwertung zuzuführen.

Für die Eigenentsorgung stehen in Österreich über 2.000 kommunale Sammelstellen zur Verfügung. Fragen zu den Einrichtungen beantwortet die jeweils zuständige Gemeinde. Da Elektroaltgeräte neben wertvollen Rohstoffen auch gefährliche Stoffe enthalten können, müssen diese getrennt gesammelt werden. Sie werden von einer registrierten Sammelstelle von der kommunalen Einrichtung abgeholt und in Behandlungsanlagen oder Demontagebetriebe gebracht. Dort werden sie schadstoffentfrachtet und weiterverwertet.

Von David Reisner

Der Autor David Reisner beschäftigt sich mit den Themen Wohnen, Bauen,Garten, Einrichtung, Wohnideen und aktuellen Inspirationen rund um den Hausbau und aktuelle Tipps und Trends. In den Ratgebern auf Hausbau Magazin werden vom Betreiber David Reisner aktuelle Tipps umfassend und informativ dargestellt.

Privat ist Herr Reisner auf Veranstaltungen, Tanz-Festivals und Fach-Veranstaltungen im Bereich Online-Marketing anzutreffen.