Darf mein Nachbar mich filmen / eine Kamera auf mein Grundstück richten? – Österreich

Gesetze und Regeln müssen bei der Videoüberwachung eingehalten werden!
Gesetze und Regeln müssen bei der Videoüberwachung eingehalten werden!

Grundsätzlich fallen Bilder und Videoaufnahmen einer Personen unter das Recht der Bestimmung über die persönlichen Daten. Dieses Recht besagt, dass jeder über die Verwendung, Speicherung und Erhebung der Daten zu seiner Person bestimmen darf.

Eine Erhebung oder Verarbeitung bzw. Speicherung von personenbezogenen Daten liegt immer dann vor, wenn eine Person auf den Aufnahmen zweifelsfrei zu erkennen ist. Dabei reicht es auch aus, wenn aus den sichtbaren Gegebenheiten Hinweise auf die Identität einer Person gegeben sein könnten.

  • Grundsätzlich ist jede Form der Überwachung durch Videokameras und ähnlichen Systemen im Einzelfall zu prüfen. Jedes Haus, jede Einfahrt und jedes andere Objekt muss unter den individuellen Voraussetzungen betrachtet werden.
  • Im Datenschutzrecht liegt die ordnungsgemäße Einrichtung einer Videoüberwachung bei dem jeweiligen Betreiber der Anlage. Installiert eine Privatperson eine Kamera, hat sie auch dafür zu sorgen, dass keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Kamera verletzt werden.

Voraussetzungen für eine Videoüberwachung

Grundsätzlich steht die Videoüberwachung immer unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Verhältnismäßigkeit ist ein Grundsatz, nach dem sich auch jede Form des behördlichen Handelns richten muss. Dabei gilt es immer möglichst geringe Eingriffe in fremde Grundrechte zu verursachen und gleichzeitig den eigentlichen Zweck der Maßnahme zu erfüllen.

Für die Videoüberwachung müsste ein berechtigtes Interesse vorliegen. Ein solches Interesse kann der Schutz des Eigentums oder der eigenen Person darstellen. Das Vorliegen eines berechtigten Interesses dürfte bei einer am eigenen Haus angebrachten Kamera in der Regel vorliegen.

Die Videoüberwachung muss in einem örtlichen und zeitlichen Rahmen stattfinden, der vor den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit vertretbar oder angemessen erscheint.
Und hier kommt der springende Punkt. Für den Schutz des eigenen Eigentums ist es in der Regel nicht erforderlich, das Grundstück des Nachbarn zu filmen.

Daher ist es gemäß der DSGVO tatsächlich untersagt, fremdes Eigentum und fremde Personen zu filmen. Es ist sogar untersagt, den öffentlichen Raum vor dem Haus oder der Einfahrt zu filmen.

Zudem muss die Videoüberwachung mit einem Hinweisschild gekennzeichnet werden. Das bedeutet, dass Person zweifelsfrei darüber aufgeklärt werden muss, dass sie bei Betreten des Grundstücks gefilmt wird. Dies betrifft zum Beispiel Briefträger oder Pizzaboten.

Die Aufzeichnungen dürfen nicht ewig aufbewahrt werden. Eine gängige Regel im Datenschutzrecht besagt, dass die Dateien nach 72 gelöscht bzw. überschrieben werden sollten.

Das Filmen eines Fremden Grundstück s

Ein fremdes Grundstück ist nicht zu filmen. Die Kameras müssen so ausgerichtet werden, dass möglichst wenig und am besten gar nichts vom angrenzenden Grundstück zu erkennen ist. Sollte eine solche Ausrichtung nicht möglich sein, bieten moderne Kamerasysteme die Möglichkeit, die entsprechenden Bereiche zu schwärzen.

Fremde Personen filmen

  • Sollte die Kamera direkt auf das Haus eines Nachbarn gerichtet werden und dieser dadurch ebenfalls gelegentlich zu erkennen sein, liegt definitiv ein Verstoß vor. Es gibt kein berechtigtes Interesse, welches eine solche Aufzeichnung rechtfertigen könnte.
  • Sollte sich ein Nachbar beschweren und eine solche Kamera anzeigen, kann das durchaus ein Bußgeld nach sich ziehen.

Ausnahme: Einverständnis

Für fast alle Grundrechte gilt, dass man auf sie verzichten kann. Ein Kranker kann auf sein Recht auf körperliche Unversehrtheit verzichten und somit dem Arzt erlauben, ihm einen Zugang zu legen. Wer an einem Gewinnspiel teilnimmt, der akzeptiert die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten. So kann also eine Kamera, welche den den Garten und das Haus des Nachbarn filmt, auch rechtmäßig sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn die beiden Parteien sich auf eine Kameraeinstellungen geeinigt haben. In einem solchen Fall kann eine Kameraeinstellungen nicht mehr rechtswidrig sein und ist in den meisten Fällen sogar im Sinne der jeweiligen Personen.

Mögliche Konsequenzen

Grundsätzlich stellt das Filmen von fremdem Privateigentum, aber auch des öffentlichen Raumes eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der DSGVO dar. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann in schweren Fällen sehr teuer werden. Es lohnt sich also immer, die Kameraeinstellungen zu überprüfen oder gegebenenfalls mit dem betroffenen Nachbar abzusprechen.

Sollte man mit seiner Kamera das Grundstück eines Nachbarn filmen und die Daten am Ende einer dritten Person zugänglich machen, kann man sich sogar strafbar machen.

Eine Straftat gegen das Recht am eigenen Bild oder ein Eindringen in höchstpersönliche Lebensbereiche eines Dritten kann eventuell sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Das ist wichtig

  • Verhältnismäßigkeit: Nur so viele Kameras anbringen, wie nötig. So kann kein Nachbar auf die Idee kommen, es ginge nur um ihn und sein Grundstück.
    Kameraeinstellungen überprüfen:
  • Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Privatgrundstück und auch kein öffentlicher Raum auf den Aufzeichnungen zu sehen ist. Es muss zu jeder Zeit ausgeschlossen sein, dass eine Kamera direkt auf das Haus eines Nachbarn zeigt.
  • Speicherzeiten: Die Videoaufzeichnungen sollten nicht länger als 72 Stunden gespeichert werden. Nach dieser Frist sollte entweder eine Löschung erfolgen oder die Daten überschrieben werden.
  • Beraten lassen: Bei größeren Grundstücken oder unklarer Sachlage sollte man sich lieber von einem Fachmann beraten lassen. Ein Experte im Datenschutzrecht ist auf jeden Fall günstiger als die möglicherweise winkenden Bußgelder.

Von David Reisner

Der Autor David Reisner beschäftigt sich mit den Themen Wohnen, Bauen,Garten, Einrichtung, Wohnideen und aktuellen Inspirationen rund um den Hausbau und aktuelle Tipps und Trends. In den Ratgebern auf Hausbau Magazin werden vom Betreiber David Reisner aktuelle Tipps umfassend und informativ dargestellt.

Privat ist Herr Reisner auf Veranstaltungen, Tanz-Festivals und Fach-Veranstaltungen im Bereich Online-Marketing anzutreffen.